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StGB NRW-Mitteilung 651/1998 vom 20.11.1998

Fördermittel für den Denkmalschutz 1999

Der vom Bundeskabinett im Juli 1998 verabschiedete Entwurf des Bundeshaushaltes 1999 sieht eine Erhöhung der Kulturfördermittel des Bundesministeriums des Inneren vor. Einen besonderen Schwerpunkt der Kulturförderung wird dabei der Denkmalschutz einnehmen. Neben der Anhebung des Programms zur Erhaltung von Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung von 35,6 Mio. DM (1998) auf 41,3 Mio. DM für das Jahr 1999, sollen auch die des speziell für die neuen Länder konzipierten Denkmalschutzprogramms " Dach und Fach" von 10 Mio. DM (1998) auf 12 Mio. DM erhöht werden. Zusammen mit den für die Renovierung von vier bedeutenden Objekten in den neuen Ländern vorgesehenen Einnahmen aus der Sondermünze "50 Jahre Grundgesetz" in Höhe von 20 Mio. DM sind damit im Haushalt 1999 des BMI für den Denkmalschutz insgesamt 73,3 Mio. DM vorgesehen, was gegenüber dem Haushalt 1998, der einen Etat in Höhe von 45,6 Mio. DM vorsah, eine Steigerung von rd. 61 % bedeutet.

Mit dieser Erhöhung trägt die Bundesregierung der Tatsache Rechnung, daß im Bereich des Denkmalschutzes akuter Handlungsbedarf besteht, um den Verlust unwiederbringlicher Kulturgüter zu verhindern. Allein in den neuen Ländern und im Ostteil Berlins sind aufgrund der Vernachlässigung historischer Bausubstanz in der ehemaligen DDR über 10.000 örtlich und regional bedeutsame Baudenkmäler unmittelbar vom Verfall bedroht. Das seit 1996 durchgeführte Denkmalschutzprogramm "Dach und Fach" des BMI soll speziell in diesem Bereich zur Lösung der Probleme beitragen.

Dieses Programm hat zusammen mit flankierenden Maßnahmen privater Einrichtungen seit 1996 die Sicherung von mehr als 300 Objekten möglich gemacht und Investitionen in den regionalen Denkmalschutz von insgesamt rd. 70 Mio. DM ausgelöst. Mit der für 1999 vorgesehenen Steigerung der Mittel für den allgemeinen Denkmalschutz und das "Dach- und Fach-Programm" soll diese positive Entwicklung fortgeschrieben und weiter verstärkt werden.

Weitere Auskünfte sind erhältlich beim Bundesministerium des Inneren, Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn, Tel.: 0228 – 681-0, Fax: 0228 – 681-4665.

Quelle: DStGB-Aktuell

Az.: I/2 681-15

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