Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 167/2011 vom 08.03.2011

Förderkredite der KfW

Seit dem 01.01.2011 bietet die KfW Förderkredite für Anschlussfinanzierungen für die zweiten und weiteren Zinsbindungsphasen an. Diese neue Förderung in der Variante B des Programms "KfW-Investitionskredit Kommunen - flexibel" mit der Programm-Nr. 209 zielt auf die Anschlussfinanzierung von Investitionskrediten, deren Zinsbindung aus vertraglichem oder gesetzlichem Grund endet. Weitere Eckpunkte der Förderung sind:

  • Kreditbetrag: ab 2 Millionen Euro
  • Finanzierungsumfang: 100 % des abzulösenden Kreditbetrags
  • Kreditlaufzeiten: gemäß Restlaufzeit, maximal 30 Jahre
  • Zinsbindung: bis maximal 20 Jahre
  • Zinskonditionen: individuell gemäß Kreditanfrage
  • Kreditanfrage an KfW: mit Kreditanfrageformular an Fax-Nr. 030 20264 62503

Der ursprüngliche Kredit muss seitens eines Kreditinstituts vergeben worden sein. Für die Aufnahme des Kredits müssen seinerzeit die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen erfüllt worden sein.

Sämtliche Informationen zu dem Förderprogramm "KfW-Investitionskredit Kommunen - flexibel" mit der Programm-Nr. 209 können Sie abrufen unter www.kfw.de/IKK-209. Für eine telefonische Beratung steht die KfW unter der Nr. 030 20264 5555 zur Verfügung.

Az.: IV/1 912-05

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