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StGB NRW-Mitteilung 317/2015 vom 13.05.2015

Förderkonzept traumatisierte Flüchtlingsfrauen

Das Land Nordrhein-Westfalen will mit unterschiedlichen Maßnahmen die Hilfen für Flüchtlinge verbessern. Bei den verschiedenen Hilfeangeboten stehen auch besonders schützenswerte Zielgruppen im Focus. Eine dieser Zielgruppen sind traumatisierte Flüchtlingsfrauen. Im Haushaltsjahr 2015 stehen erstmals Mittel i.H.v. 900.000 € zur Verfügung, die für Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffenen, traumatisierten weiblichen Flüchtlingen vorgesehen sind. Die Mittel werden im Rahmen eines Förderprogramms verausgabt, das aus mehreren Elementen besteht. Den größten Anteil nehmen dabei Projektförderungen ein, die sich auf folgende Maßnahmen beziehen: 

  • Sensibilisierung und Schulung von Personen, die im professionellen Kontext mit Flüchtlingsfrauen befasst sind
  • Sensibilisierung und Schulung von Ehrenamtlichen und Supervision
  • Niedrigschwellige Begleitung und Betreuung von traumatisierten Flüchtlingsfrauen

Für die Durchführung dieser Maßnahmen kommt die örtliche, fachlich geeignete Beratungs- und Hilfestruktur in Betracht. Als weiteren Baustein beabsichtigt die Landesregierung die Finanzierung von akutpsychotherapeutischen Maßnahmen für traumatisierte Flüchtlingsfrauen, die keinen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben, und bei denen ein Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unklar ist.

Der dritte Schwerpunkt des Förderprogramms sieht Leistungen für den Aufenthalt von Flüchtlingsfrauen in den landesgeförderten Frauenhäusern vor. Die Frauenhäuser erhalten Zuschüsse für die Unterkunft und Betreuung der aufgenommenen Frauen und ihrer Kinder, soweit für die Übernahme dieser Kosten kein Kostenträger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung steht. Die landesgeförderten Frauenhäuser erhalten Informationen zum Verfahren und den Fördermodalitäten über ihre Trägervertretungen.

Weiterführende Informationen sind im Internet abzurufen unter http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/gewalt_gegen_frauen/Gewalt-traumatisierte-Fluechtlingsfrauen/index.php . Von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen können das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundes in Anspruch nehmen. Das Hilfetelefon kann bei Bedarf einen externen Dolmetscherdienst einschalten. Frauen, die nicht ausreichend deutsch sprechen, können sich jederzeit direkt mit ihren Anliegen an das Hilfetelefon wenden, auch wenn sie bereits Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen vor Ort haben.

Az.: I/2 042-05-7

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