Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 546/1996 vom 20.11.1996

Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Die ost- und westdeutschen GA-Gebiete müssen durch die Europäische Kommission für die Jahre 1997 bis 1999 neu genehmigt werden. Das Beitrittsgebiet und West-Berlin sind als GA-Fördergebiete akzeptiert. Nach dem Gespräch zwischen Bundesminister Dr. Rexrodt und EU-Kommissar van Miert vom 8.10.1996 bleibt als Streitpunkt der Umfang des westdeutschen Fördergebiets.

Bundeswirtschaftsministerium und Europäische Kommission hatten sich im Jahre 1993 geeinigt, daß das GA-Fördergebiet in Westdeutschland einen Umfang von 22 % hat (1994 bis 1996). Bemessungsgrundlage dafür war damals die Bevölkerung der 10 westdeutschen Länder und von West-Berlin. West-Berlin kommt ab 1997 zum ostdeutschen Fördergebiet. Nur so ist eine einheitliche Wirtschaftsförderung für die Region Berlin möglich. Der Bund-Länder-Planungsausschuß hat deshalb westdeutsche Regionen im Umfang von 22 % in das Fördergebiet aufgenommen, jetzt aber nur noch bezogen auf die Bevölkerung der 10 westdeutschen Länder ohne West-Berlin. Der vereinbarte 22 %-Plafond hat damit eine neue, kleinere Bemessungsgrundlage.

Position der EU-Beihilfenkontrolle ist demgegenüber, daß 22 % für die GA-West faktisch eine Ausweitung darstellt und 20,8 % die richtige Zielmarke wäre. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, West-Berlin gehöre ab 1997 zum ostdeutschen Fördergebiet. Da West-Berlin derzeit zum westdeutschen Fördergebiet zähle (Anteil 1,2 %-Punkte), müßte der bisherige westdeutsche Fördergebietsplanfond (22 %) um diesen Anteil auf 20,8 % reduziert und auf die Bevölkerung der 10 West-Länder bezogen werden. Dies sei dann der neue Fördergebietsplafond für die GA-West ab 1997.

Nach dem Beschluß des Planungsausschusses gehören ab 1997 aus den 10 West-Ländern Regionen im Umfang von 14,041 Mio. Einwohnern zum GA-Fördergebiet. Die Brüsseler Forderung bedeutet, daß 800.000 Einwohner wieder aus dem Fördergebiet herausgenommen werden müßten.

Aus nationaler Sicht gibt es jedoch keinen Anlaß, beim westdeutschen Fördergebiet ab 1997 zweimal Abstriche zu machen. Die Absprache zum West-Fördergebiet von 1993 hatte zwei Elemente:

Umfang: 22 %

Bemessungsgrundlage: Wohnbevölkerung der 10 West-Länder plus West-Berlin.

Die Forderung der EU-Beihilfenkontrolle bedeutet, daß ab 1997 das westdeutsche GA-Fördergebiet doppelt betroffen würde, nämlich durch

einen geringeren Prozentsatz (20,8 statt 22) und

eine geringere Bemessungsgrundlage (nur noch Einwohner von 10 West-Ländern).

Dagegen führt das Vorgehen des Planungsausschusses - am Prozentsatz für die GA-West festhalten (22 %), aber Bemessungsgrundlage verkleinern - zwangsläufig dazu, daß das westdeutche Fördergebiet absolut kleiner ist als vorher (1994 bis 1996: 14,27 Mio. Einwohner, 1997 bis 1999: 14,041 Mio. Einwohner). Beim Vergleich dieser absoluten Zahl ist zu berücksichtigen, daß die Wohnbevölkerung in Westdeutschland in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat (1993: 62,68 Mio. Einwohner, 1996: 63,836 Einwohner).

Für das 22 %-Fördergebiet in Westdeutschland sprechen zusätzlich noch andere Gründe:

Seit der Wiedervereinigung wurde die GA-West erheblich reduziert. Dies gilt für das Fördergebiet (von über 30 % auf jetzt 22 %), die Fördermittel (von über 2 Mrd. auf jetzt 700 Mio. DM pro Jahr) und die Fördersätze für gewerbliche Investitionen. Die regionalen Strukturprobleme haben im Westen dagegen massiv zugenommen (höhere Sockelarbeitslosigkeit, Konversion, Steinkohle, Textil, Keramik u.a.).

Die EU-Regionalfördergebiete (mehr als 40 %) in Westdeutschland sind viel größer als das GA-Fördergebiet (22 %).

Der Umfang der nationalen Förergebiete in Westdeutschland ist deutlich geringer als in anderen Mitgliedstaaten. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung beträgt das westdeutsche GA-Fördergebiet nur 16,8 %. Fördergebiet in Frankreich 42,4 %, in UK 38,1 %, in Belgien 35 %, in Österreich 35,2 %. Auch bei Einbeziehung der neuen Länder als unionsweit singulärem Strukturproblem ist das gesamtdeutsche Fördergebiet mit 37,6 % noch kleiner als das Fördergebiet in Frankreich oder UK.

In den letzten Jahren haben nur Luxemburg und Deutschland ihre Regionalfördergebiete stärker reduziert (in Deutschland: nur Westdeutschland). Die meisten übrigen Mitgliedstaaten haben entweder ihren Fördergebietsauftrag beibehalten oder gar ausgeweitet.

Die Fördersätze für gewerbliche Investitionen sind in West-Deutschland mit die niedrigsten in der Union.

Az.: III 750 - 20

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