Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 273/2010 vom 02.06.2010

Förderfähigkeit nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz

Das Innenministerium NRW hat der Geschäftsstelle Ende Mai eine Frage/Antwort-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen zu Einzelfragen zur Förderfähigkeit nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) übersandt. Die Frage/Antwort-Tabelle gibt eine Zusammenstellung von Antworten, die das BMF auf entsprechende Anfragen gegeben hat. Das BMF hat auf die Anfragen keine konkreten Stellungnahmen abgegeben, sondern nur grundsätzliche Aussagen zu einer möglichen Förderfähigkeit gemacht. Das BMF weist darauf hin, dass maßgeblich stets die Einzelfallprüfung der Länder ist. Den Antworten liegt teilweise die alte und teilweise die neue Fassung des Art. 104b GG zu Grunde.

Nach unserer Durchsicht und der Mitteilung des Innenministeriums ergänzt diese Frage/Antwort-Tabelle die sog. FAQ-Liste der Lenkungsgruppe zum Konjunkturpaket II beim Innenministerium; Widersprüche sind nicht ersichtlich.

Die Frage/Antwort-Tabelle ist für Mitglieder im StGB NRW-Internetangebot unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Konjunkturpaket II abrufbar.

Az.: IV/1 900-11

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