Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 60/2021 vom 23.02.2021

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Ziel des neuen Förderaufrufes im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen bei Treibhausgasemissionen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken. Für 2021 sind die Anträge zwischen dem 01.03.2021 und 30.04.2021 sowie zwischen dem 01.09.20212 bis 31.10.2021 einzureichen.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen. Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendige Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.

Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Eigenmittel sind in Abhängigkeit ihres finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für Anträge, die bis 31. Dezember 2021 gestellt werden, gilt eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 Prozent, bis 31. Dezember 2021 auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:

Umfangreiche Informationen zum Antragsverfahren beim Projektträger Jülich unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr

Beratungstelefon: 030 20199-3422, E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

Az.: 33.1.2-002/004

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