Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 198/2023 vom 15.03.2023

Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) modellhafte investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Für das Auswahlverfahren können in dem Zeitraum vom 1.3.2023 bis zum 30.4.2023 Projektskizzen eingereicht werden.

Zu den ausgeschriebenen Leistungen zählen Mobilitätsinfrastruktur für den Alltagsradverkehr, Mobilitätsinfrastruktur für den touristischen Radverkehr, Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Errichtung von Radinfrastruktur in Form von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen und Fahrradzonen

  • Umgestaltung bestehender Radinfrastruktur, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen in Form von Wegeverbreiterungen, Änderungen der Streckenführung oder anderen baulichen Verbesserungen, die über die reine Instandhaltung bzw. Sanierung der bestehenden Radinfrastruktur hinausgehen

  • Umgestaltung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs

  • Errichtung hocheffizienter und regelbarer Beleuchtungsanlagen zur Beleuchtung von Radwegen im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer gemäß dieser Richtlinie geförderten Maßnahme zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs; es gelten die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen des Technischen Annexes zu Nummer 4.2.1 an die Beleuchtung.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften (betrifft nicht Hochschulen).

Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

Einzureichen sind aussagekräftige und projektspezifische Skizzen in deutscher Sprache. In der Skizze sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung nach Maßgabe des Förderaufrufes zu beschreiben. Für Verbundvorhaben mehrerer Projektpartner ist eine gemeinsame Skizze durch die Verbundkoordination einzureichen.

Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung der Skizze. Eine unterschriebene Papierversion der Skizze einschließlich aller Anlagen ist spätestens am 15. Mai des Antragsjahres (Posteingang) nachzureichen.

Weitere Details zum Förderaufruf sind verfügbar unter:

www.klimaschutz.de

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht während der Einreichfrist die Hotline des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zur Verfügung: Telefon: 030/700181-972, E-Mail: nki-radverkehr@z-u-g.org

Az.: 33.0-003/002

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