Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 232/2022 vom 21.04.2022

Förderaufruf für Elektromobilitätskonzepte

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Kommunen und Unternehmen mit einem neuen Förderaufruf bei der Erstellung von Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturkonzepten. Die Antragsfrist endet bereits am 19.05.2022. 

Neben Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturkonzepten werden unter anderem auch Konzepte zur Implementierung neuer Mobilitätsformen und -dienstleistungen (z. B. „Mobility as a Service“) gefördert. Unter diesem Begriff etablieren sich derzeit immer mehr private Angebote am Markt, deren Nutzen aktiv in kommunale Gesamtkonzepte integriert werden kann: Immer mit dem Fokus auf Elektromobilität werden hier verschiedene Mobilitätsangebote und -formen miteinander vernetzt, wie der ÖPNV, verkehrsträgerübergreifendes Sharing und Pooling, das Taxigewerbe, Autovermietungen oder übergreifende Flottenanwendungen.

Auch im Bereich der Infrastrukturen und Netze sind Konzepte unter Einbindung von Digitalisierung von großer Bedeutung. Neben den klassischen Ladeinfrastrukturkonzepten können darin auch Sharing-Ansätze integriert werden, etwa um durch die gemeinsame Nutzung durch unterschiedliche Akteure das Potenzial einer Ladesäule voll auszuschöpfen. Durch Konzepte zur Verknüpfung mit dem Energiesektor oder Kopplung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur können weitere Potenziale gehoben werden.

Die Schwerpunkte des Aufrufes adressieren diese Bedarfe und spiegeln den Beitrag der Elektromobilität und die Vielfalt an innovativen und nachhaltigen Mobilitätslösungen in den Kommunen und Unternehmen wider.

Bis zu 80 Prozent der Ausgaben werden mit bis zu 100.000 Euro (netto) gefördert. Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise), Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen sowie Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2022 für die elektronische Einreichung bzw. am 20. Mai 2022 (Poststempel) für die Einreichung auf dem Postweg.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:

Detaillierte Informationen:

www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/konzepte/faq

Förderaufruf:

www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/5661/live/lw_bekdoc/foerderaufruf_bmvi_elektromobilitaetskonzepte_202204.pdf

 Skizzeneinreichung:

www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/konzepte

Az.: 33.0-003/002

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