Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 216/2016 vom 16.03.2016

Förderaufruf Elektromobilität

Elektromobilität wird erneut durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert. Das BMVI hat Aufrufe zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht. Die Aufrufe beziehen sich auf die Schwerpunkte: 

 

  • Unterstützung der Erstellung kommunaler Elektromobilitätskonzepte sowie
  • Unterstützung der Fahrzeugbeschaffung und Aufbau dafür notwendiger Ladeinfrastruktur. 

Angesprochen werden Kommunen und kommunale Unternehmen mit Sitz in Deutschland, aber auch weitere Einrichtungen bzw. private Unternehmen. Eine wichtige Zielsetzung der Förderung ist die Erhöhung der Zulassungszahlen. Um die Zahl von fünf Fahrzeugen (weniger Fahrzeuge pro Maßnahme sollen in der Regel nicht gefördert werden) zu erreichen, können gemeinsame Beschaffungen durchgeführt werden.  

 

Die Projektförderung erfolgt durch Anteilsfinanzierung in der Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Projektanträge sollten bis zum 6. Mai 2016 eingereicht werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist. Die Erfahrung mit dem ersten Aufruf zeigt aber, dass später eingereichte Anträge ggf. nicht mehr bedient werden können. Alle Anträge sind über das Förderportal des Bundes easyonline einzureichen. Weitere Informationen sind im Internet unter dem Link www.now-gmbh.de/de/modellregionen-elektromobilitaet/foerderprogramm-modellregionen abzurufen.

 

 

Az.: 33.1.2.002/001

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