Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 84/2007 vom 12.01.2007

Föderalismuskommission II eingesetzt

Bundestag und Bundesrat haben die gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eingesetzt. Die Kommunen sollen in die Arbeiten der Kommission „in geeigneter Weise“ einbezogen werden.

Der Bundestag hat am 15. Dezember 2006 die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (16/3885) nahm er mit der Mehrheit dieser Fraktionen gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Bündnisgrünen an. Änderungsanträge der Linksfraktion (16/3888) und der Bündnisgrünen (16/3887) zu dem Antrag der Koalition und der FDP lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit ab. Den Vorsitz in der Kommission haben für den Bundestag der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck und für den Bundesrat der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) inne. Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Mitglieder sowie 16 Stellvertreter in die Kommission. Von den vom Bundestag entsandten Mitgliedern gehören vier der Bundesregierung an, nämlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (beide CDU) sowie Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (beide SPD). Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten, um diese den veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Empfehlungen sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren Finanzausstattung zu stärken. Der Bundesrat hat am selben Tag seine Zustimmung zur Einsetzung der gemeinsamen Kommission erklärt.

Mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, sollen stets vier Abgeordnete aus den Landtagen an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Ebenso sollen die Kommunen in "geeigneter Weise" einbezogen werden, heißt es in dem Antrag. Als Anlage ist ihm eine offene Themensammlung beigefügt. Darin werden genannt: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung unter anderem durch die Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Der Bundestag hat einstimmig die Wahlvorschläge der fünf Fraktionen für die vom Bundestag zu entsendenden Kommissionsmitglieder angenommen (16/3886). Mitglieder sind danach:

CDU/CSU: Hans-Peter Friedrich (Hof), Jochen-Konrad Fromme, Günter Krings, Thomas de Maizière, Wolfgang Schäuble und Antje Tillmann;

SPD: Volker Kröning, Petra Merkel (Berlin), Peer Steinbrück, Peter Struck, Joachim Stünker und Brigitte Zypries;

FDP: Ernst Burgbacher und Volker Wissing; Die Linke: Bodo Ramelow; Bündnis 90/Die Grünen: Fritz Kuhn.

Als stellvertretende Mitglieder sind benannt:

CDU/CSU: Peter Altmaier, Michael Glos, Wolfgang Götzer, Michael Meister, Norbert Röttgen und Andrea Astrid Voßhoff;

SPD: Ingrid Arndt-Brauer, Klaas Hübner, Fritz Rudolf Körper, Joachim Poß, Ortwin Runde und Bernd Scheelen;

FDP: Christian Ahrendt und Otto Fricke;

Die Linke: Axel Troost;

Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk.

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (16/3539) ab, auch der Bundesregierung, den Landtagen und den Kommunen ein Rede- und Antragsrecht in der Kommission einzuräumen. Mit Nein stimmten 451 Abgeordnete, mit Ja 47. 46 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Az.: IV/1 900-00

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