Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 261/2013 vom 23.04.2013

FMK-Beschluss zur Umsatzsteuer bei interkommunaler Zusammenarbeit

Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat sich in ihrer Sitzung am 18.04.2013 erneut mit den umsatzsteuerlichen Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auf die öffentliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen befasst. Im Vorfeld war bekannt geworden, dass die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder — ungeachtet des klaren politischen Wunsches einer Lösung der Problemlage im Sinne der Kommunen — der FMK erneut vorschlagen wollten, die BFH-Urteile vom 10.11.2011 und vom 01.12.2011 zu veröffentlichen. In der Folge wäre die für die interkommunale Zusammenarbeit nachteilige umsatzsteuerliche Einschätzung des BFH für die Finanzverwaltung bindend geworden.

Den kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und auf Landesebene, der Innenministerkonferenz sowie politischen Bemühungen in den Landtagen ist zu verdanken, dass die FMK von einer Veröffentlichung der BFH-Urteile abgesehen hat. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport, hat in einem Schreiben vom 09.04.2013 an die FMK nochmals die Position der Innenministerkonferenz dargelegt. Der DStGB hat sich mit gleich lautendem Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und —präsidenten der Bundesländer gewandt, um die Veröffentlichung der Urteile zum jetzigen Zeitpunkt zu verhindern. Die Schreiben können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Besteuerung der öffentlichen Hand abgerufen werden. 

Nachdem bereits am 11.04.2013 die von der FMK eingesetzte länderoffene Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre vor dem Hintergrund der noch diskutierten Lösungsmöglichkeiten keinen Beschluss über die Veröffentlichung der BFH-Urteile gefasst hatte, hat nun auch die FMK selbst den vorgesehenen Beschluss zur Veröffentlichung der Urteile mit 16:0 Stimmen mit folgendem Wortlaut vertagt:

  1. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder nehmen einen Bericht der Vorsitzenden der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe über den Stand der Beratungen entgegen.
  2. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe beabsichtigt, Gespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Innenministerkonferenz zu führen.

    Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bitten die Innenministerkonferenz, hierzu eine Vertreterin/einen Vertreter zu benennen.
  3. Die Beratung im Übrigen wird vertagt.

Damit besteht die Möglichkeit fort, jetzt die vorhandenen Lösungswege zu diskutieren, bevor eine Veröffentlichung der Urteile erfolgt. Über die weitere Entwicklung werden wir unterrichten.

Az.: IV/1 920-05

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