Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 653/2015 vom 14.10.2015

Flüchtlingsunterbringung in winterfesten Containern und Einrichtungen

Im Hinblick auf die zunehmend kalten Temperaturen und den nahenden Winter sowie den vor Ort in den Kommunen vielfach ausgereizten Kapazitäten bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist gerade jetzt eine menschenwürdige und winterfeste Unterbringung vordringlich. „Zeltlösungen“ und andere für die kalte Jahreszeit nicht geeignete Einrichtungen kommen daher kaum mehr in Betracht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eine „Übersicht der Container- und Modulhersteller und -anbieter des Fachverbands vorgefertigte Raumsysteme im Bundesverband Bausysteme e. V.“ veröffentlicht. Diese Übersicht enthält nahezu 100 Adressen mit konkreten Kontaktdaten und Beschreibungen der Profile der jeweiligen Anbieter von Container- sowie der Modulhersteller und -anbieter.

Für die Städte und Gemeinden kann die Liste eine nützliche Hilfe für ein zielgerichtetes Herangehen an bestimmte Unternehmen sein. Es besteht aber selbstredend keine Gewähr dafür, dass alle darin genannten Anbieter angesichts der aktuellen Mangelsituation die entsprechenden Container sowie Modul- oder Systembauweisen liefern können. Auch kann sie naturgemäß keine Gewähr auf absolute Vollständigkeit bieten. Daher gibt es sicher noch eine Vielzahl anderer und ebenso geeigneter Anbieter auf dem Markt sowie auch andere — innovative und winterfeste — Bauweisen. Dabei dürften neben Holzbauten auch schnell herstellbare Wohnhäuser in anderer Art und Form (Stahl-Leichtbauweise, Steinfertigbau etc.) sinnvoll sein und den Zweck, schnell winterfeste Einrichtungen für die Unterbringung der Flüchtlinge zu schaffen, gewährleisten.

Zu beachten sind weiterhin die vergaberechtlichen Bestimmungen, wobei zum Zwecke der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen zurzeit vielfältige Erleichterungen gelten. So hat die Landesregierung in ihrem Runderlass vom 06.08.2015 ausgeführt, dass solche Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes (5.186 Mio € für Bauleistungen sowie 207.000 € für Liefer- und Dienstleistungen jeweils netto) freihändig vergeben werden können. Auch bei freihändigen Vergaben sollten aber die Grundprinzipien des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Produktneutralität und auch der Wirtschaftlichkeit gewährleistet sein.

Zu den vergaberechtlichen Erleichterungen im Einzelnen wird auf die Mitteilung der EU-Kommission vom 09.09.2015, die vergaberechtlichen Hinweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 24.08.2015 sowie den Erlass der Landesregierung vom 06.08.2015 verwiesen. Details hierzu können Mitgliedskommunen den Schnellbriefen Nr. 194 vom 14.09.2015, Nr. 179 vom 31.08.2015 sowie Nr. 161 vom 12.08.2015 entnehmen.

Außerdem finden sich für Mitgliedskommunen im StGB-Internet Hinweise zur Anwendung des Preisrechts gegen überteuerte Containerlieferungen (im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe sowie unter der Rubrik Info-Service Flüchtlinge/Vergabe und Beschaffung).

Az.: II/1 20.1.4.11-002

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