Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 256/2000 vom 05.05.2000

Flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Telefonzellen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Geltungsdauer ihrer Kriterien zur Sicherstellung einer flächendeckenden Bereitstellung mit öffentlichen Telefonzellen bis zum Oktober 2000 verlängert.

Zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen Fernsprechern hatte die RegTP mit ihrem Amtsblatt 6/99 (Mitteilung 127/1999) Kriterien in Kraft gesetzt, die den derzeitigen Bestand öffentlicher Telekommunikationsstellen im ländlichen Raum weitgehend sichern. Seitdem war im ländlichen Raum der Abbau von Telefonzellen durch die Deutsche Telekom AG – aufgrund einer Selbstbindung des Unternehmens – größtenteils nur noch einvernehmlich mit den betroffenen Gemeinden möglich. Parallel hierzu begann ein Pilotversuch der Deutsche Telekom AG, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Funktionalität des Einsatzes einer vereinfachten und wirtschaftlicheren Version öffentlicher Kommunikationsstellen, des sog. "Basistelefons" getestet werden soll. Die Geltungsdauer der verbindlichen Festschreibung war mit der voraussichtlichen Laufzeit des Feldversuches harmonisiert.

Der Pilotversuch der konnte jedoch nicht in dem ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen durchgeführt werden. Wie die Deutsche Telekom AG mitteilte, war es bislang nicht möglich eine für eine repräsentative Studie erforderliche Anzahl von Basistelefonen aufzustellen. Die RegTP hat darauf mit der Verlängerung der Geltungsdauer der Kriterien reagiert (Mitteilung Nr. 195/2000). Die Deutsche Telekom AG hat für diesen Zeitraum eine Weitergeltung der eingegangenen Selbstbindung bestätigt. Zugleich hat sie angekündigt, den Pilotversuch bis zum Oktober 2000 abzuschließen. Im Falle eines positiven Verlaufes, soll eine erweiterte zweite Stufe des Pilotversuches folgen, die bis Ende des ersten Quartals 2001 laufen soll. Danach soll im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden und der RegTP entschieden werden, ob und in welchem Umfang die bisherigen öffentlichen Fernsprecheinrichtungen durch das Basistelefon ersetzt werden sollen.

Az.: III 460 - 09

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