Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 143/2007 vom 14.02.2007

Fingerabdrücke in Reisepässen ab November 2007

Das Bundesministerium des Innern (BMI) plant nun zum November 2007 die Ausgabe elektronischer Reisepässe der zweiten Generation mit im Chip enthaltenen Fingerabdrücken der Inhaber. Das neue Passgesetz soll bis Mai 2007 verabschiedet werden, parallel laufen die Arbeiten an neuen Passverordnungen. Ab Anfang Juli sollen den Entwicklern von Einwohnerverfahren die finalen Systeme und Komponenten zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesdruckerei will in Kürze bei den Passbehörden den Bedarf an Fingerabdruck-Scannern ermitteln und die Geräte kostenlos bis Ende Juni ausliefern.

Neben der Aufnahme der Fingerabdruck-Daten ist die wichtigste Änderung, dass ab November (zum Teil wohl mit Übergangsregelungen) die Antragsdaten nur noch elektronisch an die Bundesdruckerei GmbH von den Passbehörden übermittelt werden dürfen. Zudem müssen die Passstellen u.a. alle personenbezogenen Daten elektronisch erfassen, die Qualität des Lichtbilds sicherstellen, die Fingerabdrücke abnehmen und speichern und die Daten verschlüsseln und signieren können. Für letzteres wird wohl auch die Inanspruchnahme von Vermittlungs- / Clearingstellen möglich sein. Der Einsatz von Linux-Systemen ist offenbar nicht möglich.

Das BMI informiert auf seiner Homepage unter www.bmi.bund.de und unter www.epass.de über die Neuerungen und bietet einen Kurzfilm mit Erläuterungen zu den neuen Passbildvorgaben an. Unter support.bundesdruckerei.de sind technische Informationen verfügbar (Registrierung erforderlich).

Az.: I/2 113-00

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