Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 548/2014 vom 11.09.2014

Finanzleistungen an gemeindliche Betriebe

Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat der Geschäftsstelle einen Runderlass zu der Veranschlagung von Finanzleistungen der Gemeinden an gemeindliche Betriebe im Haushaltsplan übermittelt. Der Erlass beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, wie Finanzleistungen, die von der Gemeinde erbracht werden müssen, um bei dem betroffenen Betrieb regelmäßig auftretende Verluste abzudecken, im Haushaltsplan richtig veranschlagt werden müssen.

Der Runderlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Erlasse abrufbar.

Az.: IV/1 904-03

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