Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 354/2014 vom 13.05.2014

Finanzierung von Sprachkursen aus ESF-Mitteln

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Presseerklärung vom 30. April 2014 darauf hingewiesen, dass das Interesse an den von vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angebotenen berufsbezogenen Sprachkursen ungebrochen sei. Obwohl das Programm noch aus der alten ESF-Förderperiode 2007 — 2013 stamme und ursprünglich bereits Ende 2013 ausgelaufen wäre, werde es auch in 2014 fortgesetzt. Für das Programm hätten ursprünglich 230 Millionen Euro zur Verfügung gestanden. Um die Fortsetzung zu ermöglichen, hatte das BMAS zum Ende des Jahres 2013 das Programm bereits um zusätzliche 47 Millionen Euro ESF-Mittel aufgestockt. Nun sei es dem BMAS gelungen, noch einmal zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von rund 34 Millionen Euro für die Fortführung des Programms bis zum 31. Dezember 2014 bereitzustellen.

Nach Mitteilung des BMAS hätten bis Ende März 2014 insgesamt 121.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen der bundesweit etwa 6.400 angebotenen Kurse begonnen. Dabei handele es sich überwiegend um arbeitssuchende Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher des SGB II und SGB III mit Migrationshintergrund. Aufgrund der starken Inanspruchnahme im letzten Jahr und der Nachfrage auch in diesem Jahr sei ein Bewilligungsstopp für Neuanträge zum 01. April 2014 erforderlich gewesen. Hierbei sei zu beachten, dass ESF-Mittel immer begrenzt zur Verfügung stünden, grundsätzlich nur vorübergehend flössen und stets abhängig von Förderperioden seien.

Durch die nun gefundene Lösung werde ein gleitender Übergang in die neue Förderperiode gewährleistet. Allerdings sei das zur Verfügung stehende Mittel volumenbegrenzt. Um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Finanzmittel für Kursdurchführungen bis Ende 2014 reichen, sei eine finanztechnische Steuerung durch das BMAS notwendig. Ein ESF-finanziertes Nachfolgeprogramm werde es ab 2015 geben.

Az.: III/2 810-2

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