Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 229/2008 vom 29.02.2008

Finanzierung von Eisenbahninfrastruktur

Der Bund finanziert grundsätzlich nur bundeseigene Eisenbahninfrastruktur. Schienenwege anderer Eisenbahnen werden nur insoweit gefördert, als sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen. Während die bundeseigene Eisenbahninfrastruktur jährlich durch rund 2,5 Mrd. Euro gefördert wird, müssen die nicht-bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen den Ausbau und die Instandhaltung der Schienen selbst erwirtschaften.

Auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung jüngst dargesellt, dass sie für die Förderung von Investitionen in Eisenbahninfrastruktur von nicht-bundeseigenen Eisenbahnen Mittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zur Verfügung stellt. Hierbei handelt es sich insbesondere um den 20 %igen Anteil des sog. Bundesprogramms in Höhe von rund 332 Mio. Euro. Davon zu unterscheiden sind die sog. Länderprogramme, für die insgesamt 1,33 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Seit dem 01. Januar 2007 werden jedoch die Zahlungen bis zum Jahr 2013 als Kompensationszahlungen für die Abschaffung der GVFG-Länderprogramme zum 31. Dezember 2006 geleistet. Das Bundesprogramm bleibt mit all seinen rechtlichen Bindungen bis 2019 bestehen.

Die Frage, ob die Bundesregierung einen Bedarf für die Öffnung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zur Mitfinanzierung der nicht-bundeseigenen Schieneninfrastruktur sieht, verneint die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Ergebnisse der Föderalismusreform, nach der die Länder für die Infrastruktur der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen zuständig sind.

Az.: III 645 - 00

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