Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 5/2022 vom 27.01.2022

Finanzielle Unterstützung der kommunalen Ordnungsbehörden in der Pandemiebekämpfung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Dezember 2021 eine finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des Aufwandes, der durch die örtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung - insbesondere auch durch den Einsatz zusätzlichen Personals - entsteht, beschlossen. Dafür hatte sich der Städte- und Gemeindebund NRW wieder holt eingesetzt

Hierfür stehen insgesamt 45 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zur Verfügung.

Da der örtliche Kontrollaufwand maßgeblich durch die Einwohnerzahl bestimmt ist,
wird als Verteilkriterium die Bevölkerungszahl zum Stichtag 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt.

Hieraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von rund 2,51 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Die Mittel werden als Billigkeitsleistung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Leistungen werden als allgemeine Deckungsmittel ohne weitere Verwendungsnachweispflicht bewilligt.

Die Auszahlung soll zum 31. Januar 2022 erfolgen.

Rückfragen zum Auszahlungsverfahren richten Sie bitte an: birgit.von-pawelsz@mhkbg.nrw.de

Az.: 15.1.2-007/007

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