Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 369/2013 vom 15.05.2013

Finanzielle Hilfen für Krankenhäuser in Aussicht

Das Bundeskabinett hat am 17.04.2013 den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen zu finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen eine Entlastung der Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von rd. 1,1 Mrd. Euro vor.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundes, zusätzliche Finanzmittel für die Krankenhäuser bereit zu stellen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jede dritte der rund 2.000 Kliniken in Deutschland schreibt rote Zahlen - Tendenz steigend. Die Krankenhäuser haben unter den derzeitigen Rahmenbedingungen keine Chance, die steigenden Personalkosten für die rund 1,1 Millionen Beschäftigten und die steigenden Sachkosten aufzufangen.

Die geplanten Maßnahmen sollen die Krankenhäuser in mehreren Schritten entlasten. Zunächst wird ein Teil der Personalkostensteigerung, der durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2013 ausgelöst wurde, durch die Kostenträger finanziert. Im zweiten Schritt wird den Vertragspartnern in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeit gegeben, die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem zu berücksichtigen.

Als weitere Maßnahme wird zur Stabilisierung der Versorgung ein Versorgungszuschlag eingeführt, durch den die in der Vergangenheit vielfach kritisierte doppelte Degression für den Krankenhausbereich insgesamt neutralisiert wird. Der Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser bleibt erhalten. Kliniken, die ihre Mengen bei Operationen nicht ausweiten, werden durch den Versorgungszuschlag entlastet.

Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit Hygienepersonal ist ein Hygiene-Förderprogramm vorgesehen, mit dem die Neueinstellung und Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygie­nepersonal gefördert werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms werden die für Neueinstellungen und Aufstockungen bereitgestellten Mittel in die Landesbasisfallwerte einfließen, so dass sie den Kliniken dauerhaft zur Verfügung stehen.

Die geplanten Änderungen sind vom Bundeskabinett in Form einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen worden. Das geplante Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (Quelle: DStGB Aktuell vom 26.04.2013)

Az.: III/2 563

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