Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 483/2005 vom 31.05.2005

Finanzielle Auswirkungen des SGB II in NRW

In der beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichteten Task Force „Hartz IV“ wurde immer wieder vor allem die Problematik der finanziellen Auswirkungen des SGB II in Nordrhein-Westfalen - hier insbesondere die unterschiedlichen finanziellen Be- und Entlastungen von Kreisen, kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden - diskutiert. Ergebnis war, dass auf jeden Fall ein Ausgleichsmechanismus gefunden werden muss, um die starke unterschiedliche finanzielle Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaften abzufedern. Wegen immer noch bestehender Probleme hinsichtlich der Validität der Datengrundlagen ist die Erarbeitung eines solchen Ausgleichsmechanismusses allerdings kurzfristig nach Einschätzung der Mitglieder der Task Force nicht möglich.

Die Mitglieder der Task Force NRW haben sich darauf verständigt, diese Frage im Juli 2005 wieder aufzugreifen, wenn eine verbesserte Datenlage zur Verfügung steht und die regionalisierte Auswertung der Be- und Entlastungen auf Bundesebene vorliegt.

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen hat den kommunalen Spitzenverbänden am 19.05. ein Schreiben übermittelt, in dem es um die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Land Nordrhein-Westfalen und insbesondere die finanziellen Auswirkungen des SGB II in NRW - Be- und Entlastungen im kommunalen Bereich - geht. In dem Schreiben wird der oben dargestellte Diskussionsstand nochmals zusammengefasst:

„Im Zuge der Diskussion um die finanziellen Auswirkungen des SGB II in Nordrhein-Westfalen hat sich die Task Force NRW mit dem Problem der unterschiedlichen finanziellen Be- und Entlastungen von Kreisen, kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auseinander gesetzt.

Ergebnis war, dass eine Entscheidung zu einem Ausgleichsmechanismus zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Die Mitglieder der Task Force NRW haben sich daher darauf verständigt, diese Frage im Juli 2005 wieder aufzugreifen, wenn eine verbesserte Datenlage zur Verfügung steht und die regionalisierte Auswertung der Be- und Entlastungen auf Bundesebene vorliegt.

Vordringliche Aufgabe wird es dann sein, zunächst Eckpunkte für Änderungen und Ergänzungen des im Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) festgelegten Verfahrens zu entwickeln.

Ich möchte Sie bitten, Ihre Mitglieder über diese gemeinsame Absprache zeitnah zu informieren.“

Neben Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes zur Ausführung des SGB II NRW wird es darum gehen müssen, auch im GFG der kommenden Jahre auf die veränderte finanzielle Be- und Entlastungssituation zu reagieren. Zwischenzeitlich hat sich die vom Finanzausschuss des StGB NRW eingesetzte Arbeitsgruppe auch hiermit befasst und erste Problemlösungsansätze mit Vertretern des Landkreistages NRW erörtert.

Über die weitere Entwicklung werden wir umgehend informieren.

Az.: IV/1 970-02/2

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