Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 267/2007 vom 17.04.2007
Finanzen der öffentlichen Haushalte 2006
Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen der Kassenstatistik für das Jahr 2006 mitteilt, stiegen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte im zurückliegenden Jahr 2006 um 4,4 % auf 987,2 Mrd. € an. Zeitgleich blieben die öffentlichen Ausgaben nahezu unverändert auf Vorjahresniveau, so dass aus der Differenz von öffentlichen Einnahmen und Ausgaben sich ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 15,3 Mrd. € ergibt.
Entwicklung der Einnahmen
Für den Einnahmeanstieg maßgeblich verantwortlich war der deutliche Anstieg bei den Steuereinnahmen und steuerähnlichen Abgaben von 6,7 % auf letztendlich 882,3 Mrd. €. Dieser überproportionale Anstieg ist bei allen Gebietskörperschaften gleichermaßen zu beobachten. Die reinen Bundes- und Landessteuern stiegen um 6,5 % auf 225,6 Mrd. € bzw. 9,5 % auf 180,9 Mrd. €. Die Einnahmen des Bundes und der Länder aus den aufkommensstarken Gemeinschaftssteuern Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie dem Zinsabschlag und der Gewerbesteuerumlage stiegen um 8,9 % beziehungsweise 10,0 %. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahmen die Steuereinnahmen insbesondere aufgrund der Dynamik bei der Gewerbesteuer mit einem Zuwachs von 12,4 % auf 61,0 Mrd. € stärker zu. Die Gewerbesteuereinnahmen nahmen dabei um 20,7 % zu und betrugen am Ende des zurückliegenden Jahres netto 28,3 Mrd. €.
Die Einnahmen der Sozialversicherung erhöhten sich 2006 gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % auf 487,5 Mrd. €. Der Anstieg bei den Beitragseinnahmen war mit 5,0 % auf 393,2 Mrd. Euro noch höher. Positiv ausgewirkt hatte sich dabei neben der günstigeren Beschäftigungslage vor allem die Umstellung des Beitragseinzugsverfahrens aufgrund der Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge 2006.
Entwicklung der Ausgaben
Die öffentlichen Ausgaben betrugen 1.002,5 Mrd. € und lagen damit in etwa auf Vorjahresniveau. Das Ausgabenniveau aller öffentlichen Haushalte war 2006 gekennzeichnet durch rückläufige Ausgaben für Personal (-1,2 %), soziale Leistungen (-1,4 %) und Sachinvestitionen (-0,5 %) einerseits und höhere Ausgaben für den laufenden Sachaufwand (+2,3 %), Zinsen (+0,9 %) und Darlehensgewährungen (+10,3 %) andererseits.
Entwicklung Finanzierungsdefizit
Aus der Differenz von öffentlichen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte von 15,3 Mrd. €, welches somit erheblich unter dem Niveau des Vorjahres von 57,1 Mrd. € liegt. Die stärkste Verbesserung beim Finanzierungsdefizit wies die Sozialversicherung auf. Sie erzielte nach einem Finanzierungsdefizit von 3,3 Mrd. € in 2005 nun einen kassenmäßigen Überschuss von 20,5 Mrd. €.
Die Entwicklung bei den Gemeinden ist ähnlich. Die Gemeinden und Gemeindeverbände bauten ihr Vorjahresdefizit in Höhe von 2,3 Mrd. € vollständig ab und erreichten einen Finanzierungsüberschuss von knapp unter 3,0 Mrd. €, wobei diese Zahl insbesondere durch den Dresdner Wohnungsverkauf in Höhe von 1. Mrd. € deutlich überzeichnet ist und diese Zahl nicht die tatsächliche finanzielle Entwicklung vieler Kommunen widerspiegelt.
Der Bund senkte sein Finanzierungsdefizit um 3,2 Mrd. € auf 28,2 Mrd. €. Noch stärker fiel der Rückgang bei den Ländern aus, die ihr Defizit von 24,1 Mrd. € im Jahr 2005 auf 10,0 Mrd. Euro im Jahr 2006 reduzierten.
Entwicklung der Verschuldung
Das öffentliche Finanzierungsdefizit konnte durch die Nettokreditaufnahme, die mit 33,4 Mrd. € um 16,2 Mrd. € unter dem Wert des Jahres 2005 lag, voll gedeckt werden. Die mittel- und langfristigen Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte erreichten zum 31.12.2006 den Stand von 1.478,2 Mrd. €. Der Stand der Kassenverstärkungskredite zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe erhöhte sich auf 47,2 Mrd. €, wobei laut der neuesten Kassenstatistik für das 1. bis 4. Quartal 2006 mit 27,66 Mrd. € allein 58,6 % auf die Kommunen entfallen, was somit ein weiteres Indiz für die zunehmende Differenzierung der Finanzlage der Kommunen ist.
Az.: IV/1 903-01/2