Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 570/2013 vom 04.07.2013

Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung 1. Quartal 2013

Die gesetzlichen Krankenkassen weisen in ihren vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Quartals 2013 einen Überschuss von rund 850 Mio. Euro aus. Einnahmen in Höhe von rd. 48,9 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von rund 48,0 Mrd. Euro gegenüber. Damit setzt sich die positive Finanzentwicklung der letzten Jahre erfreulicherweise auch zu Beginn dieses Jahres fort. Durch die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar wurden bereits die Patientinnen und Patienten im 1. Quartal 2013 zusätzlich um 450 Mio. Euro entlastet. Damit kann insgesamt von einer soliden Finanzausstattung der Krankenkassen gesprochen werden. Gleichwohl darf dabei die künftige Ausgabenentwicklung nicht aus dem Auge verloren werden.

Überschussentwicklung unterschiedlich

Die Lage bei den Krankenkassen ist jedoch unterschiedlich. Bei einer differenzierten Betrachtung der Krankenkassenarten wiesen Kassenarten mit den meisten Versicherten die höchsten Überschüsse aus. So erzielten die AOKen Überschüsse von insgesamt rund 449 Mio. Euro und die Ersatzkassen Überschüsse von insgesamt rund 134 Mio. Euro. Bei den kleineren Kassenarten erzielten die Betriebskrankenkassen Überschüsse von 103 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen von 91 Mio. Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 72 Mio. Euro.

Dieser Gesamt-Überschuss liegt etwa um rund 660 Mio. Euro niedriger als das Ergebnis des 1. Quartals 2012 (rund 1,51 Mrd. Euro). Auch wenn die Überschüsse im Durchschnitt der drei folgenden Quartale erfahrungsgemäß geringer ausfallen als in den Monaten Januar bis März  und die jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser in Höhe von rund 415 Mio. Euro für 2013 erst im weiteren Jahresverlauf finanzwirksam werden, kann in diesem Jahr mit einer weiterhin positiven Finanzentwicklung gerechnet werden.

Saisonbedingtes Defizit beim Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. Quartal 2013 ein saisonübliches Defizit von 1,77 Mrd. Euro. Dieses Defizit fällt im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres (rund 1,05 Mrd. Euro) insbesondere deshalb höher aus, weil der Bundeszuschuss für 2013 von 14 auf 11,5 Mrd. Euro im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung gekürzt wurde und somit in den ersten drei Monaten des Jahres 2013 mit 2,84 Mrd. Euro um rund 0,6 Mrd. Euro niedriger lag als der Zuschuss im 1. Quartal 2012. Das saisonübliche Defizit ist darüber hinaus maßgeblich auf die Auszahlungssystematik des Fonds zurückzuführen. Die Ausgaben des Fonds in Form von Zuweisungen fließen in monatlich gleichen Teilbeträgen an die Krankenkassen.

Bei der Festlegung der monatlichen Zuweisungen sind die Mehrausgaben für die Abschaffung der Praxisgebühr entsprechend berücksichtigt worden. Die Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds unterliegen dagegen Schwankungen. Die finanzielle Situation des Gesundheitsfonds wird sich anders als bei den Krankenkassen daher im weiteren Jahresverlauf deutlich verbessern. Grund sind beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, höhere Tarifabschlüsse sowie höhere Renten zum 1. Juli 2013.

In der Gesamtbetrachtung der Finanzergebnisse von Krankenkassen und Gesundheitsfonds verzeichnete die GKV im 1. Quartal 2013 ein Defizit von rund 915 Mio. Euro nach einem Überschuss von rund 462 Mio. Euro im 1. Quartal 2012. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen rechnerisch am Ende des 1. Quartals 2013 insgesamt über Finanzreserven in einer Größenordnung von rund 27,7 Mrd. Euro, davon rund 16,4 Mrd. Euro bei den Krankenkassen und rund 11,3 Mrd. Euro beim Gesundheitsfonds.

Ausgabenzuwachs bei 4,3 Prozent

Je Versicherten gab es im 1. Quartal 2013 einen Ausgabenzuwachs von 4,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,4 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um rund 2,6 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen im 1. Quartal noch in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

Der im Vergleich zum Anstieg im 1. Quartal 2012 (+ 3,5 Prozent) um ca. 0,8 Prozentpunkt höhere Ausgabenanstieg lässt sich im Wesentlichen auf den ausgabenerhöhenden Effekt des Wegfalls der Praxisgebühr erklären, durch den die Patientinnen und Patienten ab 1. Januar 2013 jährlich um ca. 1,8 Mrd. Euro entlastet werden. Ansonsten verläuft die Ausgabenentwicklung in der GKV auch nach Wegfall der zeitlich auf die Jahre 2011 und 2012 limitierten ausgabenbegrenzenden Regelungen des GKV-Finanzierungsgesetzes weiterhin moderat.

Arzneimittel-Sparpaket und Vertragsrabatte

In den Monaten Januar bis März sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen um 0,1 Prozent gestiegen. Neben dem bis Ende 2013 geltenden erhöhten Herstellerrabatt für Nicht-Festbetragsarzneimittel haben erneut höhere Rabattvereinbarungen der Krankenkassen mit der Pharmazeutischen Industrie sowie ein günstiger Arbeitstageeffekt zu der niedrigen Steigerung im 1. Quartal beigetragen. Im Festbetragsbereich verzeichneten die Krankenkassen durch die Rabatt-Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen weitere Entlastungen. Im Vergleich zum 1. Quartal 2012 konnten die Einsparungen durch vertraglich vereinbarte Rabatte von rund 409 Mio. Euro um rund 160 Mio. Euro auf 570 Mio. Euro erhöht werden. Neben den Rabattvereinbarungen hat auch die Einführung neuer Festbeträge zu finanziellen Entlastungen in diesem Bereich beigetragen.

Honorarabschlüsse und Abschaffung der Praxisgebühr

Der Zuwachs von rund 10,4 Prozent je Versicherten bei den Ausgaben der Krankenkassen für ambulante ärztliche Behandlung dürfte neben den regionalen Honorarsteigerungen mindestens zur Hälfte auf die Abschaffung der Praxisgebühr zurückzuführen sein. Letzteres führt allerdings nicht zu höheren Honoraren der Ärzte, sondern entlastet die Ärztinnen und Ärzte durch Wegfall unnötigen bürokratischen Aufwands in den Praxen. Da die Einnahmen aus der Praxisgebühr bisher mit der Gesamtvergütung verrechnet wurden, führt ihr Wegfall nun zu entsprechenden Mehrausgaben der Krankenkassen. Da für das 1. Quartal 2013 noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bei den Krankenkassen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten jedoch ausschließlich Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgaben-entwicklung im Gesamtjahr zu.

Der Zuwachs von 8,4 Prozent bei zahnärztlicher Behandlung, begleitet von einem Rückgang von rund 3 Prozent bei den Ausgaben für Zahnersatz, ist größtenteils ebenfalls auf die Abschaffung der Praxisgebühr zurückzuführen.

Unterschiedliche Entwicklung in anderen Leistungsbereichen

Der bisherige Anstieg bei den Ausgaben für Krankenhausbehandlung lag je Versicherten bei 2,3 Prozent und damit deutlich geringer als erwartet. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen oftmals zweistelligen Zuwächsen der Anstieg mit einem Plus von 7,6 Prozent auf hohem Niveau nur unwesentlich verlangsamt. Als maßgebliche Ursachen für diesen Anstieg, sind weiterhin eine Zunahme der Krankengeldbezieher in höheren Altersgruppen bei steigendem Renteneintrittsalter sowie der Anstieg von lang andauernden psychischen Erkrankungen zu nennen.

Positiv zu bewerten ist die Entwicklung im Bereich der Mütter-Väter-Kind-Kuren. In diesem Leistungsbereich gab es nach deutlichen Ausgaben-Rückgängen in den  Jahren 2009 bis 2011, einem Anstieg von rund 15 Prozent in 2012 im 1. Quartal 2013 erneut ein Plus von rund 45 Prozent. Ähnlich positiv ist auch der Ausgabenzuwachs bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu bewerten, bei der die Ausgaben um 36 Prozent angestiegen sind.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen im 1. Quartal 2013 mit plus 2,6 Prozent je Versicherten sind nach der zweijährigen Budgetierungsphase weiterhin moderat gestiegen. In den Jahren 2011 und 2012 waren die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Verwaltungsausgaben auf das Niveau des Jahres 2010 zu begrenzen. Befürchtungen, nach Auslaufen der Budgetierungsphase könnten die Verwaltungskosten der Krankenkassen wieder aus dem Ruder laufen, haben sich offensichtlich nicht bewahrheitet. (DStGB Aktuell vom 28.06.2013)

Az.: III/2 524

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