Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 20/1997 vom 05.01.1997

Filialkonzept der Deutschen Post AG

Am 2.12.1996 befaßte sich der beim Bundesminister für Post und Telekommunikation gebildete Regulierungsrat mit dem Filialkonzept der Deutschen Post AG. Bereits im Vorfeld hatte die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gegen den angekündigten Abbau von Postfilialen protestiert. Diese Pressemitteilung lautete wie folgt:

"Scharf protestiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegen die im neuen Filialkonzept der Post AG vorgesehene Schließung von mehreren tausend Postfilialen. Nachdem bereits im Zeitraum von 1983 bis 1995 über 12.800 Filialen abgebaut wurden, sollen nach den Vorstellungen der Deutschen Post AG offenbar mit Billigung des Bundesministers für Post und Telekommunikation von den derzeit noch 12.500 posteigenen Stellen bis zum Jahr 2003 nur 5.000 Filialen übrig bleiben.

"Dieser Abbau an Dienstleistungen im Bereich der Postversorgung widerspricht eklatant der verfassungsrechtlich verbürgten Infrastrukturverpflichtung des Bundes", stellt Geschäftsführendes Präsidialmitglied Friedrich Wilhelm Heinrichs fest. "Durch ein Rumpfnetz an Postfilialen wird diese verfassungsrechtliche Verpflichtung ignoriert, weil dann von einer bürgerfreundlichen ortsnahen Abwicklung postalischer Geschäfte nicht mehr die Rede sein kann. Auch Postagenturen und ähnliche Modelle können einen derartigen Kahlschlag nicht auffangen!"

Die Post AG muß auf einem liberalisierten Postmarkt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten agieren. Es gehe jedoch nicht an, daß die Post AG eine Bewältigung der hohen finanziellen Altlasten, insbesonderer ihrer Pensionslasten, auf Kosten der Qualität postalischer Dienstleistungen vornimmt. Eindringlich appelliert Heinrichs an die am Montag im Regulierungsrat zusammenkommenden Vertreter der Bundestagsfraktionen und der Länder, das Filialkonzept der Post AG zurückzuweisen. Es komme jetzt darauf an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Postgesetz die für ein angemessenes Filialnetz der Post AG notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierzu müßten bereits vorliegende Vorschläge endlich Berücksichtigung finden, wie eine inhaltliche und zeitlich adäquate Exklusivlizenz, ein flächendeckender und dauerhafter Vertriebsverbund mit der Postbank AG und eine stärkere Nutzung kommunaler Angebote zur Einrichtung gemeinsamer Dienststellen."

Das Filialkonzept läßt sich wie folgt zusammenfassen:

1. Die Deutsche Post AG will mit ihrem Filialkonzept sicherstellen, daß entsprechend der allgemeinen Nachfrage dem Kunden flächendeckend angemessene und ausreichende Möglichkeiten angeboten werden, um postalische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

2. Grundsätzlich wird die Deutsche Post AG auch künftig nach Maßgabe der Post-Kundenschutzverordnung (PKV) garantieren, daß in zusammenhängend bebauten Wohngebieten innerhalb eines Radius von 2000 Metern jeweils ein stationärer Vertriebspunkt zur Verfügung steht.

3. Die stationären Vertriebspunkte werden eine wöchentliche Grundarbeitszeit von mindestens 5,5 Stunden aufweisen. Sinkt die wöchentliche Grundarbeitszeit unter Einbeziehung aller Tätigkeiten, die mit dem Dienstleistungsangebot am Schalter zu tun haben, unter 5,5 Wochenstunden, dann wird wie bisher auf den Mobilen Post-Service zur Versorgung der Postkunden umgestellt.

4. Die Deutsche Post AG garantiert, daß bis zum 01.01.2000 mindestens 12000, bis zum Auslaufen der Exklusivlizenz und darüber hinaus mindestens 10000 stationäre Vertriebspunkte vorgehalten werden.
Die Deutsche Post AG verpflichtet sich, bis zum Jahr 2000 insgesamt mindestens 6000 und bis zum Ende der Exklusivlizenz und darüber hinaus mindestens 5000 Filialen selbst zu betreiben. Die übrigen Filialen werden nach kundenorientierten Kriterien in Fremdbetrieb umgewandelt.

5. Die derzeit bestehenden Benehmensregelungen mit den Gemeinden bei Umwandlungen bzw. Schließungen werden wie bisher fortgeführt und weiter ausgearbeitet.

Dem Vernehmen nach hat der Regulierungsrat dem Filialkonzept grundsätzlich bis auf einige Ausnahmen zugestimmt. So forderte der Regulierungsrat u.a., daß das Benehmen mit den Gemeinden bei anstehenden Anpassungsmaßnahmen in der Filialnetzorganisation (Umwandlungen und Schließungen) mind. 10 Wochen vorher hergestellt werden muß. Z.Zt. sind es lediglich 8 Wochen. Das Filialkonzept der Deutschen Post AG wird derzeit aufgrund der Forderungen des Regulierungsrates überarbeitet. Anschließend beabsichtigt der Bundesminister für Post und Telekommunikation, dieses Konzept kurzfristig zu genehmigen.

Az.: III/2 760 - 09

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