Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 598/2002 vom 05.10.2002

Fiktive Realsteuerhebesätze steigen weniger stark

Die Bemühungen des Städte- und Gemeindebundes für eine Begrenzung des Anstiegs bei den fiktiven Hebesätzen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer haben zu einem ersten Erfolg geführt, wie eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag vom 03.09.2002 belegt:

Die SPD-Landtagsfraktion hat am 3. September 2002 eine Änderung bei der Festsetzung der fiktiven Hebesätze für die Realsteuern im Gemeindefinanzierungsgesetzentwurf 2003 beschlossen. Auf die im Regierungsentwurf vorgesehene Festsetzung des gewogenen Landesdurchschnittshebesatzes bei der Gewerbesteuer von 424 wird ein Abschlag von fünf Prozent vorgenommen. Das bedeutet, daß der fiktive Hebesatz von bisher 380 maßvoll auf jetzt 403 festgesetzt wird. Analog dazu wird bei den fiktiven Hebesätzen der Grundsteuern verfahren.

Die Neufestsetzung war erforderlich, weil für die Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Entwicklung der realen Hebesätze bis zum Jahr 1999 nachvollzogen wurde. Die bisherige Berechnungsgrundlage basierte auf den Daten von 1992. "Die SPD-Landtagsfraktion hat damit Vorschläge der kreisangehörigen Kommunen übernommen; wir sind zuversichtlich, daß die vorgesehene Änderung in der kommunalen Familie akzeptiert wird", kommentierte der kommunalpolitische Sprecher Heinz Wirtz.

Az.: IV/1 902-01/1

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