Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 85/2000 vom 05.02.2000

FFH-Richtlinie: Meldung der Tranche 1 b

Das Ministerium für Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL) hat den Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 14.01.2000 informiert, daß die Landesregierung weitere 59 FFH-Gebiete und 9 Vogelschutz-Gebiete zur Meldung an die Europäische Union beschlossen hat (sog. Tranche 1 b).

Die vom Umweltministerium mitgeteilte Liste der einzelnen Schutzgebiete ist von der Geschäftsstelle mit Schnellbrief vom 26.01.2000 an alle Mitgliedskommunen gesandt worden. Das Umweltministerium hat mitgeteilt, daß nach dem Konsensprinzip vorgegangen worden ist, das vom Städte- und Gemeindebund und anderen Verbänden gefordert worden ist. In einer (dem Schnellbrief ebenfalls beigefügten) Pressemitteilung des MURL heißt es:

Die Gesamtfläche aller vom Land Nordrhein-Westfalen bis jetzt beschlossenen FFH- und Vogelschutzgebiete umfaßt 125.328 ha, das entspricht 3,7 % der Landesfläche. Für 16 Gebiete der jetzt beschlossenen Tranche 1 b hat die Landesregierung weiteren fachlichen, bzw. verfahrensmäßigen Erörterungsbedarf festgestellt. Diese Gebiete werden je nach Sachlage einzeln ohne nochmalige Kabinettsbefassung nach der Beteiligung der jeweiligen Ressorts vom Umweltministerium nachgemeldet. Bei 5 Gebieten hat es innerhalb der Landesregierung noch keine Einigung über eine abschließende Gebietsmeldung gegeben. Dies sind die Gebiete "Wahner Heide", "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes", "Eltingmühlenbach", "Kirchheller Heide" und "Tatenhauser Wald". Für diese Gebiete hat das Landeskabinett das Umweltministerium damit beauftragt zu prüfen, ob zunächst nur die unumstrittenen Gebietsteile gemeldet werden können, um dann nach Klärung der noch offenen Fragen die Meldungen zu vervollständigen. Die abschließende Meldung aller FFH-Gebiete (Tranche 2 und folgende) soll noch im Lauf des Jahres 2000 erfolgen. Der drohenden Sperrung von EU-Fördermitteln hat das Umweltministerium mit Hilfe von vorsorglichen Verwaltungsvorschriften entgegengewirkt.

Die Geschäftsstelle bittet die Mitgliedsstädte und -gemeinden, die mit Schnellbrief versandten Meldelisten der Tranche 1 b zu prüfen und ggf. Mitteilung darüber zu geben, ob insoweit noch Erörterungsbedarf besteht.

Az.: II 60-01-2

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