Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 380/2000 vom 05.07.2000

FFH-Gebiete: Tranche 2

Die Geschäftsstelle hat in den Mitteilungen vom 20.06.2000, Nr. 350, über das vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen beabsichtigte Verfahren zur Festlegung und Meldung der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete der Tranche 2 berichtet. Mit Schnellbrief vom 13. Juni 2000 wurden an die Kommunen detailliertere Informationen, soweit sie dem Städte- und Gemeindebund zugänglich waren, gegeben.

Eine große Anzahl von betroffenen Kommunen hat vor allem gegen den außerordentlich knappen Terminplan des Umweltministeriums NRW protestiert, der eine eingehende Prüfung der vorgesehenen Schutzgebiete und damit eine fundierte Beratung und Beschlußfassung in den Gemeindegremien nicht zuläßt. Weil die den Kommunen gegebene sechswöchige Frist zur Prüfung und Stellungnahme voll in die Sommerferien fällt (erbetene Stellungnahme bis zur 32. Kalenderwoche, also bis 11. August 2000), sehen viele Gemeinden keine Möglichkeit, ihren Stadtrat mit dem Problem zu befassen. Auch die Zeit für die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und für die Erörterung der Einwendungen (Mitte August bis Mitte/Ende September 2000) wird als viel zu kurz angesehen. Die Gemeinden machen geltend, daß das vom Umweltministerium betonte Einvernehmensprinzip auf diese Weise nicht erreichbar ist.

Aufgrund der Stellungnahmen der Mitgliedstädte und -gemeinden hat der Städte- und Gemeindebund mit Datum vom 27. Juni 2000 folgenden Brief an das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen geschrieben:

"Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat seine Mitgliedstädte und -gemeinden über das Verfahren zur Festlegung und Meldung der FFH-Gebiete im Rahmen der Tranche 2 unterrichtet. Erwartungsgemäß protestieren die betroffenen Städte und Gemeinden gegen den kurzen Anhörungszeitraum, der ihnen zur Verfügung steht, um die Betroffenheit vor Ort aufgrund des erstellten Kartenmaterials festzustellen.

Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 13. Juni 2000 deutlich gemacht haben, sehen sich die Städte und Gemeinden nicht in der Lage, während der Sommerferien mit den üblichen Sitzungspausen in den kommunalen Gremien Stellungnahmen zu erarbeiten und abschließend zu behandeln. Wir können deshalb nur noch einmal unterstreichen, daß der kurze Anhörungszeitraum bis Mitte August 2000 zu Recht von den Städten und Gemeinden kritisiert wird, zumal die erst jetzt erfolgende Vorlage des Kartenmaterials für die Tranche 2 kein Umstand ist, der von den Städten und Gemeinden zu vertreten ist.

Wird weiter in den Blick genommen, daß nach Aussage des Umweltministeriums in dem Informationstermin am 30. Mai 2000 von der EU-Kommission als Frist der 30.04.2001 gesetzt worden ist, so dürfte es ohne weiteres möglich sein, das Anhörungsverfahren und die Frist zur Stellungnahme für die Kommunen bis zum 1. Oktober 2000 zu verlängern, zumal nach der jetzigen Zeitplanung für Ende Dezember 2000 die Fertigstellung der Meldeunterlagen und Abgabe an das Bundesumweltministerium zur Weiterleitung an die EU-Kommission vorgesehen ist. Immerhin sind dann noch vier Monate (Januar bis April 2001) Zeit, um den letzten Meldetermin am 30.04.2001 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund kann die Fertigstellung der Meldeunterlagenabgabe an das Bundesumweltministerium auch Mitte bis Ende Februar 2001 erfolgen, so daß gegen eine Fristverlängerung keine Bedenken bestehen können.

Für das weitere Verfahren weisen wir darauf hin, daß die bislang kalkulierte Zeit für Einigungsgespräche mit den Kommunen, den betroffenen Grundstückseigentümern und den beteiligten Verbänden oft nicht ausreichend sein wird. Wenn man bedenkt, wie lange die Konsensualverfahren in den Fällen der bisherigen Tranchen 1 a und 1 b gedauert haben (z.T. länger als 1 Jahr), dann können jetzt wenige Wochen i.d.R. nicht ausreichen.

Wir möchten abschließend nochmals darauf hinweisen, daß wir ein intensiveres Anhörungsverfahren für erforderlich halten und insbesondere im Interesse eines konsensualen Verfahrens und eines konsensualen Naturschutzes, der in Nordrhein-Westfalen eine zehnjährige erfolgreiche Praxis hinter sich hat, eine Fristverlängerung für unverzichtbar halten. Denn schließlich hat die Festlegung und Meldung der Tranchen 1 a und b gezeigt, daß in Nordrhein-Westfalen alle betroffenen Gruppen zu einer einvernehmlichen Lösung bei der Festlegung und Meldung von FFH-Gebieten kommen können. Dies dokumentiert auch die Medebacher Vereinbarung, die allerdings auch nicht in sechs Wochen abgeschlossen werden konnte.

Wir bitten daher, die Anhörungsfrist zu verlängern und das konsensuale Verfahren nicht zu gefährden."

Die Geschäftsstelle rät den Mitgliedskommunen, die Stellungnahmen zügig zu erarbeiten und ebenso zügig auf die Erörterung von Meinungsverschiedenheiten zu drängen. Wenn die vom Umweltministerium genannten Fristen nicht eingehalten werden können, raten wir dazu, schriftlich anzukündigen, wann die Stellungnahmen eingehen werden. Entsprechend dem Konsensualprinzip, das vom Umweltministerium immer wieder betont wird, empfehlen wir, im Fall von Einwendungen gegen die Schutzgebietsentwürfe Ortstermine in jeder betroffenen Kommune einzufordern. Die Geschäftsstelle wird über die weiteren Entwicklungen berichten.

Az.: II

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