Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 315/1999 vom 20.05.1999

Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Von Klaus Schneider. Kommentar für die Praxis. 6., neubearbeitete und erweiterte Auflage. 1999. 416 Seiten. Taschenformat. Kartoniert. DM 48,80. ISBN 3-555-30388-0. Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Postfach 40 02 63, 50832 Köln.

Das FSHG vom 25. Februar 1975 und das KatSG vom 20. Dezember 1977 sind mit Wirkung vom 1. März 1998 aufgehoben und durch ein neues "Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung" abgelöst worden. Das neue FSHG faßt den Brandschutz und die Hilfeleistung durch die Feuerwehr mit der Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen bis hin zu Katastrophen zusammen, ergänzt um weitere für die Praxis bedeutsame Rechtsänderungen.

Der Band erläutert das neue FSHG ausführlich und praxisnah unter besonderer Berücksichtigung der vielfältigen Neuregelungen. Rechtsprechung, Schrifttum und Nebenrecht werden umfassend ausgewertet und ergänzend einbezogen.

Hervorzuheben ist die ausführliche Kommentierung der neu gestalteten sozialen Absicherung der Einsatzkräfte, nicht nur die der Feuerwehren, sondern auch die der Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Neuregelung des Verdienstausfalls für Selbständige gewidmet, da die Gemeinden und Kreise in diesem Bereich neues Satzungsrecht – sowohl für die Feuerwehren als auch für die Hilfsorganisationen – schaffen müssen.

Besonders zu erwähnen sind auch die umfassenden Erläuterungen der Regelungen über die Kostenträger und den Kostenersatz.

Der seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten bekannte und bewährte Taschenkommentar wendet sich nicht nur wie bisher an die Behörden der Ordnungsverwaltung und an die Führungskräfte der Feuerwehren sowie an die Fachausschußmitglieder der kommunalen Vertretungen, sondern verstärkt auch an die Führungskräfte der privaten Hilfsorganisationen.

Der Autor, Klaus Schneider, ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Hamm, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen und Hauptbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr sowie Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Gesamthochschule Wuppertal.

Az.: I 133-00

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