Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 578/2021 vom 07.10.2021

Gesundheitlichen Eignung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis

Mit Bezugserlass vom 24.04.2020 hatte das IM NRW aufgrund der pandemiebedingten Auslastung der Gesundheitsämter Handlungsanweisungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung erlassen und die Prüfung der gesundheitlichen Eignung von (angehenden) Beamtinnen und Beamten vorübergehend erleichtert. Danach greift aktuell in Fällen, in denen eine Bewerberin oder ein Bewerber bzw. eine Beamtin oder ein Beamter der Einstellungsbehörde wegen pandemiebedingter Überlastung des Gesundheitsamtes vor dem Einstellungszeitpunkt kein Gesundheitszeugnis vorlegen kann, ein abgestuftes Verfahren.

Diese Regelung ist derzeit befristet bis zum 31.12.2021. Durch die aufgetretenen Virusmutationen einerseits und die Entwicklung der Impfungen andererseits ist der weitere Verlauf der Pandemie auch weiterhin nicht gänzlich vorhersehbar. Die im Bezugserlass dargestellte Verfahrensweise wird daher nochmals, und zwar bis zum 30.06.2022, verlängert, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten und insbesondere Stellenbesetzungen sicherstellen zu können.

Az.: 14.0.13-001/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search