Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 16/2009 vom 16.12.2008

Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage 2009

Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) im Jahr 2009 vorgelegt. Danach soll der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2 und 3 GFRG für das Jahr 2009 in Anpassung an die für das Jahr 2009 geschätzte Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens um 5 Prozentpunkte erhöht werden. Dies sind rundungsbedingt ca. 0,5 Prozentpunkte weniger als nach der November-Steuerschätzung erforderlich. Im Jahr 2008 wird es aber wohl eine Überzahlung an die Länder um fast einen Prozentpunkt geben, informiert das BMF.

Die Gemeinden der alten Länder müssen gem. § 6 Abs. 5 GFRG vierzig Prozent der im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit verbleibenden Länderbelastungen in Höhe von jährlich 2.582.024.00 Euro, also ca. 1,033 Mrd. Euro an die Länder abführen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte (somit 20 % bzw. 516,4 Mio. Euro) durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen.

Die vorliegende Regelung erfolgt für das Jahr 2009. Der Vervielfältiger zur Gewerbesteuerumlage insgesamt beträgt im Jahr 2009 demnach 66 Punkte.

Az.: IV/1 932-03

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