Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 368/1998 vom 05.07.1998

Festlegung und Meldung von FFH-Gebieten/Konsensgespräche

Im Anschluß an den Schnellbrief vom 02.06.1998 und die Information in den Mitteilungen vom 20.06.1998, S. 186, Nr. 327 teilt die Geschäftsstelle folgendes mit:

Das angestrebte Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit dem Umweltministerium hat inzwischen stattgefunden. Dabei haben sich die Standpunkte der kommunalen Spitzenverbände und des Umweltministeriums noch weiter angenähert. Die beiden Staatssekretäre des Umweltministeriums, Frau Friedrich und Herr Dr. Griese, haben noch einmal versichert, daß sie größten Wert auf einvernehmliche Lösungen mit den Kommunen legen, sei es das Einvernehmen zu einer Ausweisung als Schutzgebiete oder eine vertragliche Vereinbarung mit den Betroffenen (Vertragsnaturschutz).

1. Das Umweltministerium hat darauf hingewiesen, daß es in jedem Einzelfall bei der Tranche 1 b bereit ist, die Problematik vor Ort bei einem umfassenden Termin mit allen Beteiligten zu erörtern. Bei diesem Termin will das Umweltministerium versuchen, unter Abwägung aller Argumente, auch unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit und der kommunalen Entwicklungsinteressen, eine Einigung zu erzielen. Einige Kommunen, z.B. die Stadt Medebach, haben der Geschäftsstelle mitgeteilt, daß bei solchen Gesprächen vor Ort tatsächlich gute Kompromisse erzielt worden sind. Unter diesem Aspekt raten wir den von 1 b-Flächen betroffenen Gemeinden zu solchen Gesprächen. Wichtig ist, daß die Kommunen zur Vorbereitung dieser Gespräche ihre Planungs- und Entwicklungsinteressen für alle Ortsteile überprüfen und bei dem Gespräch vor Ort umfassend begründet darlegen.

2. Inzwischen haben die anerkannten (privaten) Naturschutzverbände sog. Schattenlisten bekannt gemacht und der Europäischen Union vorgelegt. Diese Meldung ist rechtlich ohne Wirkung. Meldeberechtigt sind nur die EU-Mitgliedsstaaten. Die sog. Schattenlisten umfassen nach Mitteilung des Umweltministeriums ca. 14 % der Landesfläche des Landes Nordrhein-Westfalen, während die von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) im Auftrag des Umweltministeriums erstellte Liste ca. 9 % der Landesfläche umfaßt.

Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß das Umweltministerium bei Überprüfung der sog. Schattenlisten in Zukunft zu der Meinung kommt, es seien zusätzliche, in der staatlichen FFH-Liste noch nicht erfaßte Gebiete ebenfalls FFH-würdig. Zunächst jedenfalls ist das Umweltministerium ausschließlich mit den in der staatlichen Liste enthaltenen Flächen beschäftigt. Sollte das Ministerium in Zukunft weitere Gebiete für FFH-würdig halten, würde auch für diese Gebiete selbstverständlich eine Anhörung der Kommunen und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgen. Das Umweltministerium hat diese gesetzliche Selbstverständlichkeit bei dem erwähnten Gespräch noch einmal bestätigt.

Az.: II 60-01-2

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