Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 637/1998 vom 05.11.1998

Festlegung und Meldung von FFH-Gebieten (Tranche 1 b)

Die Geschäftsstelle hat über das Verfahren zur Festlegung und Meldung von FFH-Gebieten in Nordrhein-Westfalen zuletzt mit Schnellbrief vom 28. Juli 1998 berichtet.

Abweichend von den damaligen Informationen des Umweltministeriums hat das Ministerium nun kurzfristig für jeden Regierungsbezirk ein sogenanntes Regionalgespräch zur Vorbereitung der Meldung der weiteren FFH-Gebiete angesetzt (Arnsberg 27.10.1998, Köln 03.11.1998, Düsseldorf 10.11.1998, Münster 30.11.1998, Detmold voraussichtlich Ende Januar 1999). Das Umweltministerium und die Bezirksregierungen haben mitgeteilt, daß sie zu diesen Regionalgesprächen jeweils alle Kommunen des jeweiligen Regierungsbezirks einladen werden, und zwar auch dann, wenn einige Kommunen von Gebieten der Tranche 1 b gar nicht berührt sind.

Diese überraschend angesetzten Regionalgespräche haben bei der Geschäftsstelle die Befürchtung ausgelöst, daß die bislang für jeden strittigen Einzelfall zugesagten Konsensgespräche vor Ort eventuell in Frage gestellt sein könnten.

Auf eine entsprechende Anfrage hat das Umweltministerium noch einmal seine Bereitschaft zu den beschriebenen Konsensgesprächen bestätigt.

Wir raten den Kommunen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, weil es bei den Regionalgesprächen sicherlich nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, lokale Probleme anzusprechen. Zur Vorbereitung der Gespräche vor Ort wird es - wie schon in früheren Informationen mitgeteilt - nötig sein, daß die Kommunen ihre örtlichen Entwicklungsinteressen für alle Ortsteile eingehend darlegen.

Az.: II 60-01-2

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