Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 403/2021 vom 19.07.2021

Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 5. Juli 2021 den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. Juni 2017 abgelehnt (Az. OVG 11 N 103.17). Das Urteil vom 30. Juni 2017, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Wärme Berlin AG (vormals Vattenfall Europe Wärme AG) im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist damit rechtskräftig.

Der Kläger hat vor dem Verwaltungsgericht die Feststellung begehrt, dass er gegen die Beklagte einen Anspruch auf Übereignung ihrer innerhalb des Versorgungsgebiets (Landesgrenzen Berlins) gelegenen Fernwärmeverteilungsanlagen gegen Erstattung ihres Wertes habe (Antrag zu 1.) und deren Verträge mit Fernwärmeversorgungskunden mit dem Eigentumsübergang der Anlagen auf ihn übergingen (Antrag zu 2.). Weiter hat er beantragt, die Beklagte zur Auskunft über den Umfang der Anlagen und alle für die Bewertung der Anlagen erforderlichen Informationen zu verurteilen (Antrag zu 3.).

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage durch Urteil vom 30. Juni 2017 in vollem Umfang als unbegründet abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzessionsvertrag ergebe. Das Herausgabeverlangen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigentumsübertragungsanspruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des 11. Senats eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt.

Die Berufung war laut Oberverwaltungsgericht nicht wegen Verfahrensfehler zuzulassen. Auch seien keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu erkennen. Ebenso bestünden keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Anmerkung

Das Land Berlin konnte nach einem länger andauernden Rechtsstreit kürzlich das Stromnetz der bisherigen Vattenfall-Tochter übernehmen. Die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes hingegen ist in Berlin zunächst gescheitert. Von der Übernahme wären 1,16 Millionen angeschlossene Haushalte betroffen gewesen.

Das vollständige Urteil ist abrufbar unter:

https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de

Az.: 28.6.1-002/006 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search