Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 703/2002 vom 05.11.2002

Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW hat sich in einem umfänglichen Fragenkatalog an die Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie an die Landrätinnen/Landräte gewandt, um die Auswirkungen der Ausgleichszahlungen zu überprüfen. Die Landesregierung sieht sich aufgrund der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktion vom 13. Juni 2000 verpflichtet, entsprechende Erhebungen über die Auswirkungen der Ausgleichszahlungen bei den genannten Adressaten vorzunehmen. Insgesamt werden 14 Fragen gestellt; die Erhebungsbögen umfassen 10 Seiten.

Geantwortet werden soll in Form eines Berichtes samt ausgefüllter Erhebungsbögen bis spätestens zum 25.10.2002. Die Bezirksregierungen sammeln die Berichte und Erhebungsbögen der kreisfreien Städte und aller Kreises und legen sie zusammengefaßt mit einer Stellungnahme, die auch Angaben zu Fragen 10 und 11 (Widerspruchsverfahren/Rechtsmittelverfahren) enthalten sollte, dem Ministerium fristgericht zu.

Az.: II/1 651-09/5

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