Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 454/2012 vom 16.07.2012

FAQ-Liste zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das MWEIMH NRW (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen) hat aktuell auf der Internetvergabeplattform des Landes eine FAQ-Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zum TVgG (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) veröffentlicht.

Die FAQ-Liste des Landes kann unter www.vergabe.nrw.de heruntergeladen werden. Sie gibt die Rechtsauffassung der Landesregierung wieder. Insoweit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gerichte oder andere rechtsauslegende Instanzen das TVgG NRW in einzelnen Punkten anders auslegen.

Ergänzend zur FAQ-Liste des Landes sei auf den Schnellbrief des StGB NRW für Mitgliedskommunen Nr. 107 „Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ vom 10.07.2012 hingewiesen, mit dem die StGB NRW-Geschäftsstelle Auslegungshinweise an sie herangetragene Fragestellungen zur Anwendung des TVgG NRW gibt.

Az.: II gr-ko

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