Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 66/2001 vom 20.01.2001

Familien ausländischer Herkunft in Deutschland

Das Bundeskabinett hat den Sechsten Familienbericht behandelt, der sich erstmals mit der Situation von Familien ausländischer Herkunft beschäftigt. Der Bericht, der das Thema "Familien ausländischer Herkunft in Deutschland: Leistungen - Belastungen - Herausforderungen" hat, setzt sich zusammen aus dem Bericht einer unabhängigen Sachverständigenkommission und der unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Stellungnahme. Der Bericht hebt die gezielte Sprachförderung als Mittel der Integration hervor. Problematisch aus Sicht der Kommunen ist, dass die Situationsbeschreibung durchaus zutreffend ist, die Bundesregierung aber glaubt, mit gleichen Finanzmitteln einer größere Personenzahl in verbesserter Qualität Sprachkenntnisse vermitteln zu wollen. Unter anderem hält der Bericht folgendes fest:

"Die Familienpolitik der Bundesregierung geht von der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten aus und akzeptiert, dass es in unserer Gesellschaft unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was eine Familie ist, wer zu einer Familie gehört und wie die Aufgaben in einer Familie verteilt werden sollen. Mit ihrer Familienpolitik schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen dafür, dass die Menschen in der Gesellschaft ihr Familienleben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Auch die besonderen Belange von Familien ausländischer Herkunft gilt es dabei zu berücksichtigen.

Jedes achte in Deutschland geborene Kind hatte Ende der 1990er Jahre Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In Deutschland lebten 1999 7,34 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Ein Viertel davon kommt aus EU-Ländern, 2 Millionen Menschen kommen aus der Türkei und sind damit die stärkste Gruppe.

Erstmals beschäftigt sich ein Familienbericht mit der Situation von Familien ausländischer Herkunft. Die Sachverständigenkommission hat ausländische und eingebürgerte Familien sowie Aussiedlerfamilien in die Betrachtung einbezogen und die Vielfalt sowie die große Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen dieser Familien analysiert. Der Bericht belegt die tragende Rolle, die Familien ausländischer Herkunft im Integrationsprozess zukommt und räumt mit Vorurteilen auf, dass Migrantinnen und Migranten vor allem sozial schwach und damit der Fürsorge bedürftig seien. Familien ausländischer Herkunft sind ein integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Integration wird von den Familien ausländischer Herkunft aktiv gestaltet.

Der Bericht kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

    • Familien ausländischer Herkunft unterscheiden sich in Vielfacher Hinsicht. Sie unterscheiden sich bsp. nach ihrer kulturellen Herkunft, ihren Migrationserfahrungen, ihrer Integration in der deutschen Gesellschaft, ihrem aufenthaltsrechtlichen Status.
    • Familien erbringen in der Migration und im Integrationsprozess erhebliche Leistungen für ihre Mitglieder und die deutsche Gesellschaft.
    • Die Lebenslagen der Migrantenfamilien sind sehr unterschiedlich. Ihren Lebensunterhalt erzielen sie überwiegend aus Erwerbsarbeit. Ausländische Männer und Frauen sind jedoch mit Quoten von über 20 Prozent doppelt so stark betroffen von Arbeitslosigkeit wie Deutsche.
    • Für die überwiegende Mehrheit der Migranten ist die Integration in die deutsche Gesellschaft erfolgreich gelaufen. Wesentlich dazu beigetragen hat die Einbeziehung in sozialstaatliche Regelungen.
    • Bildung hat eine hohe Bedeutung. Trotz eines hohen Bildungsbestrebens der Eltern ist der Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen der ersten Generation eher gering.

Die Bundesregierung sieht in der gezielten Sprachförderung ein wichtiges Mittel zur Integration der Zugewanderten. Sie plant für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Aussicht auf dauerhaftes Bleiberecht eine bedarfsgerechte Sprachförderung. Das neue Staatsbürgerrecht und die Einsetzung der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" des Bundesministeriums des Inneren belegen die auf Integration ausgerichtete Ausländerpolitik der Bundesregierung. Integration ist eine dauerhafte Aufgabe und das Gelingen hängt auch davon ab, ob die deutsche Bevölkerung ausländischen Familien hilft, sich mit dem Land zu identifizieren und hier eine neue Heimat zu finden."

Az.: III 780

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