Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 77/2013 vom 19.12.2012

Faltblatt zur Präqualifikation von Bauunternehmen

Der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (www.pq-verein.de), über den die Präqualifikation von Unternehmen im Rahmen von VOB-Leistungen abgewickelt wird, hat ein neues Faltblatt entwickelt. In diesem werden die Vorteile einer auch für die Städte und Gemeinden sinnvollen Präqualifikation von Bauunternehmen, mit der i. S. einer vorgelagerten Eignungsprüfung, Einzelprüfung der Eignung vermieden und damit eine schlankere Vergabe ermöglicht wird, herausgegeben.

Die Inhalte dieses Faltblatts und damit auch die damit verbundenen Vorteile für die Städte und Gemeinden als Auftraggeber bei der Nutzung einer Präqualifikation werden im Folgenden dargestellt:

Mitglieder des Vereins sind Bundes- und Länderministerien, in deren Zuständigkeit das Bauen fällt, sowie die kommunalen Spitzenverbände als öffentliche Auftraggebervertreter im Baubereich. Die Seite der Auftragnehmer wird von den Haupt- und Wirtschaftsverbänden der Bauindustrie, des Baugewerbes und spezieller Fachbereiche des Bauens vertreten. 

Neben der Vereinssatzung ist die Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens maßgebliche Grundlage für das Handeln des Vereins. Der Vorstand und die Mitgliederversammlung werden durch die Geschäftsführung und einem Beschwerdeausschuss bei ihrer Arbeit unterstützt.

Zu den Aufgaben des Vereins gehört die Überwachung und Kontrolle der durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ermittelten Präqualifizierungsstellen sowie die Veröffentlichung der von den Präqualifizierungsstellen zur Verfügung gestellten Daten in der bundesweiten Liste präqualifizierter Unternehmen. Vorteile der Präqualifikation:

  • Der Arbeitsaufwand für die Eignungsprüfung bei Angeboten wird minimiert.
  • Die Eignungsprüfung kann auf auftragsbezogene Kriterien konzentriert werden.
  • Anbietende Unternehmen dokumentieren ihre Zuverlässigkeit mit einer Art Gütesiegel.
  • Die Auswahl von Teilnehmern an beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird erleichtert, da Eignungsnachweise, insbesondere die Referenzen, mit der Internetliste stets abrufbar zur Verfügung stehen.
  • Ausschlüsse von Angeboten aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise werden vermieden.

Entlastung durch PQ

Mit der Präqualifikation existiert ein wirksames Instrument, das sowohl für die Auftragsgeberseite als auch für die Bieter eine maßgebliche Entlastung mit sich bringt. Bereits im Vorfeld einer Ausschreibung wird Unternehmen ihre Eignung von einer unabhängigen, neutralen und fachkundigen Stelle bescheinigt.Für die Vergabestellen der öffentlichen Hand verbirgt sich hinter der PQ womöglich das größere Potential an Entlastung: Für diese entfällt die gem. § 6 VOB/A erforderliche Prüfung der Einzelnachweise im Hinblick auf Aktualität und Plausibilität.

So erfolgt durch die PQ-Stellen unter anderem ein sorgfältiger Abgleich der Angaben des Unternehmens zu Umsatz, Arbeitskräften, Referenzen und Leistungsbereichen mit den Daten aus den vorzulegenden Bescheinigungen Dritter. Über einen direkten Datenverbund, z. B. mit Berufsgenossenschaften und Sozialkassen, stellen die PQ-Stellen sicher, dass nur Unternehmen präqualifiziert sind, die ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen.Unternehmen, die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Mindestlohn auffällig werden, werden umgehend aus der Liste der präqualifizierten Unternehmen herausgenommen.

Nur bei ausreichender Prüftiefe, so wie die PQ-Stellen sie gewährleisten, sind der Wettbewerb und die Transparenz im Vergabeverfahren sicherzustellen und die Vergabestelle läuft nicht Gefahr, wegen Fehlern bei der Nachweisprüfung später zur Verantwortung gezogen zu werden. Präqualifizierte Unternehmen haben sich zudem verpflichtet, als Nachunternehmen ebenfalls nur präqualifizierte bzw. präqualifizierbare Betriebe einzusetzen. Langfristige Entwicklung: Mehrere Tausend Unternehmen sind bereits in die Liste präqualifizierter Unternehmen eingetragen.

Die Zahl nimmt täglich zu. Insbesondere durch die Möglichkeit zur Enthaftung gem. § 28e SGB IV ist zu erwarten, dass die Zahl der präqualifizierten Unternehmen auch in Zukunft weiter ansteigt. Auch eine Vielzahl öffentlicher Vergabestellen haben bereits die Vorteile für sich in Anspruch genommen. Mehr als 4 000 Zugangsberechtigungen wurden bislang seitens des PQ-Vereins an öffentliche Auftraggeber vergeben.Ausführliche Informationen zur Präqualifikation und zur Liste der präqualifizierten Unternehmen finden sich im Internet unter www.pq-verein.de .

Az.: II/1 608-48

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