Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 143/2005 vom 19.01.2005

Fachtagung zur Umsetzung des Elektronikschrottgesetzes in NRW

In Zusammenarbeit mit dem Landkreistag Nordrhein- Westfalen, dem Städtetag Nordrhein-Westfalen und dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sowie dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet das Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW GmbH) am 01. März 2005 in ihrer Bildungsstätte in Duisburg eine Fachtagung zum Thema „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Nordrhein-Westfalen“. Die Veranstaltung zur künftigen Entsorgung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten auf der Grundlage des demnächst in Kraft tretenden ElektroG ist speziell auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Nordrhein-Westfalen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeschnitten. Durch einen zweckgebundenen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt der Tagungsbeitrag für Angehörige von Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen statt 205,-- € nur 25,-- €.

Neben Vertretern des Umweltministeriums NRW und der kommunalen Spitzenverbände in NRW werden auch kommunale Praktiker zur Umsetzung des ElektroG in Nordrhein-Westfalen vortragen. Themen sind u.a. der Regelungsinhalt des ElektroG, die Umsetzung der sog. gemeinsamen Stelle im ElektroG, die Anforderungen an die Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Umsetzungskonzepte in Zusammenarbeit zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen, abfallsatzungsrechtliche und abfallgebührenrechtliche Fragen sowie die Möglichkeiten der kommunalen Eigenverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Anmeldungen für das Fach-Seminar (Nr. K 103 D 503 F) können erfolgen bei der BEW GmbH unter der Telefon-Nr.: 02065/7700 und unter der Fax-Nr.: 02065/770-117. In der Teilnahmegebühr von 25,-- € sind die Tagungsunterlagen, das Mittagessen sowie die Erfrischungsgetränke enthalten.

Az.: II/2 31-02 qu/g

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