Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 376/2014 vom 29.04.2014

Fachtagung zur Altlastensanierung

Der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) führt am 11.06.2014 im Westfälischen Industriemuseum in Hattingen die Fachtagung „Recht und Technik bei der Altlastensanierung“ durch. Die diesjährige Fachtagung des AAV befasst sich sowohl mit rechtlichen als auch mit technischen Fragestellungen des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung und vereint so zwei zentrale Themen, die beim Umgang mit vorgenutzten, kontaminierten Flächen von großer Bedeutung sind.

Zunächst werden aktuelle Entwicklungen und erste Vollzugserfahrungen mit dem bodenbezogenen Ausgangszustandsbericht nach IED aus Sicht des Landes NRW dargestellt und erörtert. In der Praxis zwischen den Beteiligten stets diskutiert ist auch die Festlegung von Sanierungszielen in Sanierungsanordnungen, die nicht selten eine Debatte über „Werte“ nach sich zieht — hierzu wird im Lichte der aktuellen Rechtsprechung der Sachstand erläutert.

Haftungsrisiken für Altlasten stellen oftmals eine große Herausforderung dar, die es zu überwinden gilt, um ein vorgenutztes, kontaminiertes Grundstück sanieren und wieder in den Flächenkreislauf einbringen zu können. Dabei kommen der Versicherbarkeit von Altlastenrisiken ebenso wie der Freistellung und der Begrenzung der Haftung von Sanierungspflichtigen eine immer größere Geltung zu. In diesem Kontext ist auch die Frage der Haftung für baubedingte Sanierungsmaßnahmen zu sehen, die anhand der erst jüngst bekannt gewordenen Rechtsprechung diskutiert wird.

Vor dem Hintergrund der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, bis zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern, werden Erfahrungen beim Recycling von Brachflächen, die Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme durch den Handel mit Flächenzertifikaten sowie Instrumente der Brachflächenrevitalisierung aufgezeigt und bewertet.

Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Bodenschutzbehörden, Umweltämtern, Rechtsämtern, Unternehmen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, und Ingenieurbüros. Für Kommunen ist die Teilnahme kostenlos.

Anmeldungen werden unter folgender Adresse erbeten: Telefax: 02324 5094-70,  E-Mail: r.miklis@aav-nrw.de . Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss für die Aufnahme in die Teilnehmerliste ist der 04.06.2014. Weitere Hinweise zum Programm, zum Tagungsort zur Anfahrt können dem Veranstaltungsflyer entnommen werden, der von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Internetangebots des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Veranstaltungen abgerufen werden kann.

Az.: II gr-ko

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