Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 248/2017 vom 14.03.2017

Fachtagung zum Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt"

Die von Bund, Ländern und Kommunen co-finanzierte Städtebauförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Dazu werden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 402 Mio. Euro bereitgestellt, davon für das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ alleine 131 Mio. Euro.

Die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Die Fördermittel können insbesondere in folgenden Maßnahmegruppen eingesetzt werden:

  • Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten,
  • Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Bildungschancen der Bewohner und der Wirtschaftskraft im Quartier,
  • Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter bzw. weiterer sozialer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken,
  • Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. Barrierefreiheit,
  • Koordinierung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Gebiet sowie Beteiligung und Mitwirkung der Bürger.

Die baulich-investiven Maßnahmen können durch sozial-, bildungs- und familienpolitische Maßnahmen begleitet werden. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürger erstelltes, Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt werden.

Im Laufe der über 10jährigen Verwaltungspraxis mit dem Programm „Soziale Stadt“ ist teilweise die unzutreffende Auffassung entstanden, dass für die vielschichtigen Maßnahmen in den geförderten Ortsteilen und Stadtquartieren ein entsprechend komplexes und damit aufwendiges ISEK erstellt werden muss, zu dem nur Verwaltungen von Großstädten mit entsprechendem Fachpersonal in der Lage sind.

Diese Einschätzung hat in der Vergangenheit manche kleinere Gemeinde oder Stadt mit weniger Stadterneuerungserfahrung dazu geführt, dass das Programm „Soziale Stadt“ nicht in Anspruch genommen wurde, obwohl es lokalen Handlungsbedarf in schwierigen Ortsteilen oder Stadtvierteln gab. Dies ist um so bedauerlicher, als die Mittel vom Bund und dem Land NRW für das Programm „Soziale Stadt“ in diesem Jahr deutlich aufgestockt und durch eine ressortübergreifende Programmstrategie aufgewertet worden sind.

Um zu aufzuzeigen, dass auch kleine, konzentrierte ISEK mit einem auch für kleinere und mittelgroße Gemeinde- und Stadtverwaltungen zu bewältigenden Aufwand erstellt werden können und eine realistische Förderperspektive durch das Programm „Soziale Stadt“ haben, veranstaltet der Städte- und Gemeindebund NRW in Kooperation mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) und dem Städtenetz Soziale Stadt am 24. März 2017 die Fachtagung „Das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt und seine Anwendung in kleinen und mittelgroßen Gemeinden“. Die Veranstaltung findet von 10.00 bis 13.00 Uhr in der NRW.BANK, Kavalleriestrasse 22, Düsseldorf statt.

Auf der Tagung werden Inhalt und Durchführung des Programms „Soziale Stadt“ - angefangen von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens - vorgestellt, die Anforderungen an Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte erläutert und das Städtenetz „Soziale Stadt NRW“ als Dienstleistungsangebot für Kommunen vorgestellt. Darüber hinaus dient die Tagung dem Erfahrungsaustausch von Vertretern aus Kommunen, die bislang noch nicht am Programm „Soziale Stadt“ teilgenommen haben, mit kommunalen Vertretern, die bereits positive Erfahrungen mit dem Programm gemacht haben und die hierfür erforderlichen ISEKs erstellt haben. Dazu werden konkrete Praxisbeispiele aus Kommunen vorgestellt. Die Tagung schließt mit einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer mit den Referenten.

Die Fachtagung richtet sich an die für die Stadtentwicklung in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden zuständigen Fachbereichsleitungen, Amtsleitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einzelheiten zum inhaltlichen und organisatorischen Ablauf der Veranstaltung können StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service / Fachgebiete / Bauen und Vergabe abrufen. Für die Veranstaltung, die für kommunale Mitarbeiter unentgeltlich ist, sind noch einige Plätze frei. Anmeldungen können noch bis zum 17.03.2017 online über den nachfolgenden Link Online-Anmeldung entgegen genommen werden.

Az.: 20.2.2-002/005 gr

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