Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 401/2016 vom 03.05.2016

Fachtagung zum Altlasten- und Bodenschutzrecht

Der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) veranstaltet am 29.06.2016 seine diesjährige Fachtagung zu aktuellen Fragen des Altlasten- und Bodenschutzrechts. Die Tagung findet von 10.00 bis 16.10 Uhr im  „Westfälischen Industriemuseum — Gebläsehalle der Henrichshütte Hattingen“ statt.

Der erste Teil der diesjährigen Tagung befasst sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Rückführungspflicht bei stillgelegten IED-Industrieanlagen im Land Nordrhein-Westfalen. Insoweit liegt seit kurzem der Entwurf einer weiteren LABO-Arbeitshilfe vor, die zu einem späteren Zeitpunkt per Erlass in NRW in den Vollzug eingeführt werden soll.

Da das Vorliegen einer erheblichen Boden- bzw. Grundwasserverschmutzung aufgrund des im Gesetz verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht automatisch eine Pflicht zur Beseitigung bedeutet, werden Anlagenbetreiber ihre Erwartungen an die Umsetzung der Rückführungspflicht zu formulieren wissen. Dies gilt im Besonderen bei langjährig vorgenutzten Standorten im Industrieland NRW. Spannend dürfte dabei die Klärung der Frage der Rückführungspflicht bei vorbelasteten Grundstücken sein, bei denen öffentlich-rechtliche Sanierungsverträge bestehen, da in diesem Bereich bereits existierende vertragliche Regelungen mit den tendenziell weiter reichenden neuen Pflichten zusammentreffen.

Der zweite Teil der Fachtagung behandelt aktuelle Rechtsprobleme, die sich in der Praxis bei der Inanspruchnahme von privaten Sanierungsverantwortlichen, aber auch von Kommunen und dem Umgang mit Grundpfandgläubigern stellen. Die AAV-Fachtagung beleuchtet insoweit neue Tendenzen bei der kommunalen Zustandshaftung für Boden- und Grundwasserverunreinigungen und behandelt rechtliche Störerfragen bei Bestehen von Eigentümergemeinschaften im Falle eines Altlastengrundstücks. Darüber hinaus stellt der Umgang mit den auf Altlastengrundstücken eingetragenen Grundpfandrechten und deren Inhabern einen zwar interessanten, aber nicht immer einfach zu behandelnden Problemkreis dar, der in der Praxis — insbesondere bei Flächenrecyclingmaßnahmen — immer größere Bedeutung erlangt und die Durchführung von Projekten erschweren kann.

Die Fachtagung richtet sich an Vertreter von Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umweltämtern, Planungsämtern, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften, Rechtsämtern sowie Ingenieur- und Gutachterbüros. Die Teilnahme ist für Kommunen kostenfrei.

Anmeldung werden erbeten an die E-Mailadresse r.miklis@aav-nrw.de . Anmeldeschluss ist der 22.06.2016. Näheres ist dem Programm zu entnehmen, das von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Umwelt, Abfall und Abwasser zum Download herunter geladen werden kann.

Az.: 25.1.2-005/001 gr

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