Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 367/2018 vom 29.05.2018

Fachtagung zu Rechtsfragen bei Altlasten und Bodenschutz

Der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) veranstaltet am 27.06.2018 seine diesjährige Fachtagung zu aktuellen Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht. Im Vormittagsteil befasst sich die Tagung zunächst mit der Zukunftsaufgabe Flächenrecycling. Die neue NRW-Landesregierung hat hier weitere Akzente gesetzt, die zu Beginn vorgestellt werden. Den großen Potenzialen des Flächenrecyclings stehen trotz breiten gesellschaftlichen Konsenses viele Herausforderungen in der Praxis gegenüber.

Eine der zentralen Fragen ist hierbei, wie Kommunen zu geeigneten - wiedernutzbar zu machenden - Flächen kommen können und welche Gesichtspunkte z. B. beim Erwerb solcher Flächen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Haftungsfreistellung und Übernahme von Risiken etc. grundsätzlich zu beachten sind. Im Zusammenhang mit der Aufbereitung vorgenutzter Flächen, die häufig im Altlastenkataster erfasst sind, sind aufgrund einer vor kurzem landesweit erfolgten Bestandsaufnahme Defizite hinsichtlich der Aufnahme und Bewertung dieser Flächen festgestellt worden. Im Hinblick auf den Grundstücksverkehr müssen allerdings Angaben im Altlastenkataster korrekt sein, so dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ein-tragungen im Altlastenkataster zu klären sind.

Der Nachmittagsteil der Fachtagung befasst sich mit strittigen Rechtsfragen des Bodenschutzrechts und nimmt aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung zum Anlass, einzelne Aspekte, die sich im Rahmen der Altlastenbearbeitung ergeben, näher zu beleuchten. Zunächst wird der spannenden Frage nachgegangen, wann ein Altstandort ein Altstandort ist, welche Rechtsregime gelten und welche Auswirkungen sich hieraus in rechtlicher und tatsächlicher Sicht ergeben.

Daran anschließend steht die Störerfrage als zentrale Frage für die Inanspruchnahme von Sanierungs-pflichtigen im Mittelpunkt der Diskussion, da diese, insbesondere im Rahmen von Ordnungsverfügungen der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde, zu einem neuralgischen Punkt werden kann. Abgerundet wird die AAV-Fachtagung durch die Darstellung einer bislang kaum bekannt gewordenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 zur Haftung von Gesellschaften privaten Rechts in Altlastenfällen, die erhebliche Folgen für die Wirksamkeit von Ordnungsverfügungen haben kann.

Die AAV-Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umwelt- und Rechtsämter der Kommunen, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften sowie Ingenieur- und Gutachterbüros.

Die Tagung findet im LWL - Industriemuseum Henrichshütte, Hattingen Werksstraße 31-33, 45527 Hattingen, von 9.15 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Sie ist für Vertreter/innen von AAV-Mitgliedern (Land, Kommunen und Wirtschaft) kostenlos. Anmeldeschluss ist der 15.06.2018.

Anmeldungen werden von Andrea Gesien unter der Telefon-Nummer 02324-5094-68 entgegengenommen oder können unter ff. Adresse E-Mail abgegeben werden: fachtagung@aav-nrw.de . Das Tagungsprogramm findet sich auch im Internet unter https://www.aav-nrw.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/veranstaltungen.html .

Az.: 25.1.2-005/001 gr

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