Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 216/2003 vom 20.02.2003

Fachtagung "Neue Herausforderungen für die kommunale Sozialpolitik"

Verschiedene Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene - von der Neuordnung des Arbeitsmarktes und der Sozialhilfe bis zum Behindertenrecht - bestimmen die aktuelle sozialpolitische Diskussion. Die Kommunen sehen sich bei der Umsetzung des neuen Rechts, wie etwa dem Grundsicherungsgesetz, mit teilweise erheblichem Kosten- und Verwaltungsaufwand konfrontiert.

Gemeinsam mit dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln führt deshalb die Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs-GmbH die Fachtagung "Neue Herausforderungen für die kommunale Sozialpolitik" am Mittwoch, 21. Mai 2003, in Bergisch Gladbach, durch. Anliegen der Fachtagung ist es, den in den Kommunalverwaltungen Verantwortlichen sowie interessierten Ratsmitgliedern mit Fachkenntnissen entsprechende Hilfestellungen zu geben und auf der Basis konkreter Erfahrungen der Städte und Gemeinden gemeinsame Perspektiven für bevorstehende Reformvorhaben auf dem Gebiet der Sozialpolitik zu entwickeln.

Nach einem schwerpunktmäßig auf die Sozialhilfe bezogenen Tagungsteil mit Fachreferaten sollen über Erfahrungsberichte unterschiedliche Modelle der Kooperation von Arbeits- und Sozialverwaltung vorgestellt und im Hinblick auf ihren möglichen Ausbau zu Job-Centern untersucht werden.

Die Fachtagung am 21.5.2003 findet statt im Kardinal-Schulte-Haus, Oberrather Str. 51 - 53, 51429 Bergisch Gladbach. Das Teilnahmeentgelt beträgt inkl. Tagungsunterlagen, Tagungsgetränken und Mittagessen 165,-- €. Verbindliche Anmeldungen zu dieser Tagung sind bis spätestens 10.4.2003 unmittelbar zu richten an das Rheinische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln - Fachbereich Fortbildung -, Otto-Hahn-Str. 94, 53117 Bonn, Tel.: 0228/67 17 24, Fax: 0228/67 01 89, E-Mail: fortbildung@rheinstud.de. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Az.: III N 15

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