Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 151/1998 vom 20.03.1998

Fachtagung Kommunale Entsorgungswirtschaft im Wandel

Wettbewerb, Privatisierung, Deregulierung - die kommunalen Unternehmen stehen heute in einer gewaltigen Umbruchsituation. In der Entsorgungswirtschaft zwingen insbesondere die veränderten tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Kommunen und ihre Unternehmen, auf veränderte Wettbewerbsverhältnisse marktgerecht zu reagieren und nach neuen Lösungen und Wegen zur Erledigung der anstehenden Entsorgungsaufgaben zu suchen. Dabei kommt der Auswahl und Ausgestaltung der Organisationsstruktur besondere Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund will die Fachtagung "Kommunale Entsorgungswirtschaft im Wandel - Herausforderungen und Strategien" am 23. und 24. April 1998 in München Strategien und Optionen für eine Optimierung von Organsationsstrukturen in der kommunalen Entsorgungswirtschaft aufzeigen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Praxisbeispiele kommunaler Unternehmen, die erfolgreich Entsorgungsaufgaben übernommen haben. Neben den allgemeinen Konsequenzen und Perspektiven der neuen Kreislaufwirtschaft für kommunale Unternehmen soll auch vertieft über fachspezifische Probleme, wie z.B. Anpassungen an Gemeindewirtschaftsrecht oder Auswirkungen der Rechtsstellung von Entsorgungseinrichtungen auf die Entgeltbemessung diskutiert werden.

Die Tagung wendet sich vorwiegend an Unternehmensleiter und leitende Mitarbeiter von kommunalen Unternehmen sowie an Behördenleiter und leitende Mitarbeiter der Gemeinden, die bereits Entsorgungsaktivitäten wahrnehmen oder Interesse an der Übernahme von Entsorgungsaufgaben haben.

Die Tagungsgebühr beträgt für Mitglieder des VKS und des VKU DM 690,-- (für Nichtmitglieder DM 720,--) (einschl. MWST). Darin sind ein Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten.

Anfragen bezüglich des Tagungsprogramms etc. sind an die Arbeitsgemeinschaft Entsorgung im Verband kommunaler Unternehmen e.V., Brohler Str. 13, 50968 Köln, Tel.: 0221/3770-238/275, Fax: 0221/3770-268, zu richten.

Az.: G/3

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