Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 358/2000 vom 05.07.2000

Fachseminar Energiewirtschaftsrecht und Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts

Durch die Liberalisierung des Energiemarktes sind die Städte und Gemeinden als Energienachfrager und Konzessionsgeber vor eine gänzlich neue Situation gestellt. Auch die Novellierung des Kommunalwirtschaftsrechts im Zuge des Ersten Modernisierungsgesetzes konfrontiert die Städte und Gemeinden mit neuen Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW am

Dienstag, 22.08.2000 auf Schloß Möhler, Herzebrock-Clarholz

das Seminar "Energiewirtschaftsrecht und Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts".

Die Veranstaltung dauert von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr.

Das Seminar richtet sich an die Leitungsebene sowie an die verantwortlichen Mitarbeiter/innen in den Verwaltungen und den kommunalen Betrieben.

Es werden insbesondere folgende Schwerpunkte angesprochen:

- Aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt

- Auswirkungen des Energiewirtschaftsrechts und Wechselwirkungen zwischen Konzessions- und Stromlieferungsverträgen

Laufende Verträge und Verhandlungsklauseln

- Die neue Verbändevereinbarung Strom und die Eckpunkte der Verbändevereinbarung Gas – Auswirkungen für kommunale Stromkunden

- Rechtlicher Rahmen der Ausschreibung des Strombezugs

- Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung in der Praxis

- Auswirkungen der Novellierung der Gemeindeordnung im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechts

Für jeden Teilnehmer ist eine Seminargebühr in Höhe von 300,00 DM (zuzügl. ges. MWSt) zu entrichten. Ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in der Seminargebühr enthalten.

Unterlagen zu dem Fachseminar sind vom NWStGB am 10.05.2000 an alle Mitgliedsstädte und –gemeinden verschickt worden. Darin enthalten ist auch ein Anmeldevordruck. Die Unterlagen können über das Intranet des NWStGB unter der Rubrik Fachinformationen/Fortbildung abgerufen werden.

Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an

Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248), bei Fragen zum inhaltlichen Ablauf erreichen Sie

Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen unter Tel. 0211/4587-232.

Az.: G/3

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