Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 499/2002 vom 05.08.2002

Fachseminar Die neue Gewerbeabfall-Verordnung

Zum 01.01.2003 wird die neue Gewerbeabfall-Verordnung in Kraft treten. Kernstück der neuen Gewerbeabfall-Verordnung ist die Pflichtrestmülltonne für Industrie- und Gewerbebetriebe und die Einführung von Getrennthaltungspflichten für gemischte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Hierdurch sollen vor allem die festgestellten Scheinverwertungen und Billigentsorgungen in der Praxis abgestellt werden, welche die kommunale Abfallentsorgung seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) am 7. Oktober 1996 vor abgrundtiefe Probleme (z.B. mangelnde Auslastung der Müllverbrennungsanlagen und Abfalldeponien mit der Folge steigender Abfallgebühren) gestellt haben. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, sich mit der neuen Wegweisung in und für die kommunale Abfallwirtschaft zu beschäftigen, weil die Zuteilung von gebührenpflichtigen Pflicht-Restmülltonnen ab dem 01. 01. 2003 weitreichende Auswirkungen auf die kommunale Abfallentsorgung und die Erhebung von Abfallgebühren hat. Zugleich sind dabei auch die neuen abfallrechtlichen Regelungen wie die in Kraft getretene Altölverordnung, das Altfahrzeuggesetz und die Altholz-Verordnung sowie das Zwangspfand auf Einwegverpackungen zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der großen Nachfrage bei den Städten und Gemeinden veranstaltet die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW am

Mittwoch, den 06. November 2002 in Duisburg

zum dritten Mal das abfallrechtliche Fachseminar "Die neue Gewerbeabfall-Verordnung und ihre Rechtsfolgen für die kommunale Abfallwirtschaft". Es ist folgendes Seminarprogramm vorgesehen:

9.30 Uhr Begrüßung

9.35 Uhr Die neue Gewerbeabfall-Verordnung - Rechtsfolgen für die Entsorgungspraxis auf der Grundlage des Landesabfallgesetzes NRW

Referent: Ministerialrat Buch (MUNLV NRW)

10.20 Uhr Festlegung von Mindestvolumina pro Beschäftigten/Woche bei Industrie- und Gewerbebetrieben

Referent: Dr. Ing. Klaus Gellenbeck (INFA GmbH Ahlen)

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Produkt-Rücknahme-Verordnungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Altölverordnung, Verpackungsverordnung und Zwangspfand, Altholzverordnung, Altfahrzeuggesetz)

Referentin: Ministerialrätin Dr. Wies (MUNLV NRW)

12.00 Uhr die Zuteilung und gebührenrechtliche Abrechnung einer Pflichtrestmülltonne für Industrie- und Gewerbebetriebe nach der Gewerbeabfall-Verordnung

Referent: Hauptreferent für Umweltrecht Dr. jur. Queitsch, StGB NRW

13.00 Uhr Mittagspause

14.30 Uhr Die Durchsetzung der Abfallüberlassungspflichten aus der Sicht der unteren Abfallwirtschaftsbehörden auf der Grundlage der Gewerbeabfall-Verordnung

Referentin: Referentin Dr. jur. Rühl, Landkreistag NRW

15.15 Uhr Diskussion

ca. 15.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Das Fachseminar ist an kommunale Mitarbeiter in den Stadt-, Gemeinde und Kreis-verwaltungen gerichtet, die sich mit dem Bereich der Abfallentsorgung beschäftigen. Zum anderen richtet sich das Seminar auch an Rats- und Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger. Ziel des Fachseminars ist es, die rechtlichen Vorgaben für die kommunale Abfallentsorgung und Erhebung von Abfallgebühren unter Berücksichtigung der aktuellen abfallrechtlichen Rechtsänderungen systematisch darzustellen, Problemstände zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten.

Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt von 130 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen, Mittagsessen und Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Mattews (Tel.: 0211/4587-248).

Az.: 31-02 qu/g

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