Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 497/2002 vom 05.08.2002

Fachseminar Die Erhebung kommunaler Abfallgebühren

Die Erhebung kommunaler Abfallgebühren stellt die Städte, Gemeinden und Landkreise ständig vor neue Problemfelder. So stellt sich die Frage, ob zukünftig eine Grundgebühr eingeführt werden muss, um eine gerechte Verteilung der Kosten der Abfallentsorgung überhaupt noch gewährleisten zu können. Dabei ist die Einführung einer Grundgebühr auch durch die am 1.1.2003 in Kraft tretende Gewerbeabfall-Verordnung wieder aktuell in das Blickfeld geraten. Auch die Frage der Querfinanzierung der Kosten der Biotonne und die Gewährung eines angemessen Gebührenabschlags für Eigenkompostierer steht im Mittelpunkt der neuen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in NRW. Daneben tragen sich viele Kreise mit dem Gedanken, Grundgebühren für ihre Entsorgungsanlagen einzuführen, um dem Wegbrechen der Abfallmengen aus Industrie- und Gewerbebetrieben entgegenzuwirken.

Vor dem Hintergrund dieser vielschichtigen Problemlagen veranstaltet die Dienstleistungs GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW ein Fachseminar zur Erhebung kommunaler Abfallgebühren. Ziel des Fachseminars ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die Problemfelder der Städte, Gemeinden und Landkreise im Zusammenhang mit der Erhebung von Abfallgebühren aufzuarbeiten, Lösungen aufzuzeigen und Problemstände zu diskutieren. Das Fachseminar findet am

Das Fachseminar findet am Montag, den 25. November 2002 in Duisburg statt.

Die Veranstaltung dauert von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Es ist folgendes Seminarprogramm vorgesehen:

10.00 Uhr Begrüßung

10.15 Uhr Aktuelle Problemfelder der Erhebung kommunaler Abfallgebühren in den Städten und Gemeinden

Einzelthemen u.a.:

- Der gebührenrechtliche Inanspruchnahmetatbestand

- Gewerbeabfallverordnung und Grundgebühr als Instrument zur verursachergerechteren Kostenverteilung (gebührenauslösender Tatbestand, Verteilungsmaßstab, Begriff der abfallmengenunabhängigen Kosten usw.)

- Zuteilung von Pflicht-Restmülltonne nach § 7 Gewerbeabfallverordnung auf der Grundlage von Mindestvolumen pro Beschäftigten/Woche bzw. Einwohnergleichwerten

- Zulässigkeit einer Einheitsgebühr/Sondergebühr im Blickwinkel der aktuellen Rechtsprechung

- Aktuelle Rechtsprechung zur Querfinanzierung der Kosten der Biotonne

- angemessener Gebührenabschlag für Eigenkompostierer (§ 9 Abs. 5 Satz 7 Landesabfallgesetz NRW)

- Aktuelle Rechtsprechung zu den wirksamen Anreizen zur Abfallvermeidung und -verwertung (§ 9 Abs. 2 Satz 3 Landesabfallgesetz NRW)

- Querfinanzierung von Abfallentsorgungsteilleistungen z.B. für Sperrmüll und Biomülll (§ 9 Abs. 2 Satz 5, 2. Halbsatz Landesabfallgesetz NRW)

Referent: Hauptreferent Dr. jur. Peter Queitsch, StGB NRW

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Die Erhebung von Abfallgebühren/-entgelten durch die Kreise

Einzelthemen u.a.:

- Die Erhebung einer Grundgebühr für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen des Kreises unter Berücksichtigung der zum 01.01.2003 in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung

- Abrechnungsfähigkeit von Überkapazitäten/Leerkosten in Abfallentsorgungsanlagen

- Differenzierte Gebührensätze für die Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung des Kreises

- Abrechnung von Planungskosten für nicht verwirklichte Entsorgungsanlagen

- Anreize zur Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen im Rahmen der Kreisdeponie-/MVA-Gebühren

- Abrechnung von Nachsorgekosten für Abfalldeponien

Referentin: Referentin Dr. jur. Christiane Rühl, Landkreistag NRW

ca. 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung.

Das Fachseminar ist an kommunale Mitarbeiter in den Stadt-, Gemeinde und Kreis-verwaltungen gerichtet, die sich mit dem Bereich der Abfallentsorgung und der Erhebung von Abfallgebühren beschäftigen. Zum anderen richtet sich das Seminar auch an Rats- und Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger. Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt von 130 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen, Mittagsessen und Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Mattews (Tel.: 0211/4587-248).

Az.: II/2 33-10 qu/g

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