Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 139/2001 vom 20.02.2001

Fachseminar "Abfallrecht

Durch das im Jahr 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist die kommunale Abfallentsorgung in ein schwieriges Fahrwasser geraten. Eine Änderung des KrW-/AbfG erscheint als unverzichtbar. Daneben ist auch die Verpackungsverordnung erneut in das Kreuzfeuer der Kritik geraten. Der sinkenden Mehrwegquote bei Getränken soll nun durch ein Zwangspfand auf Dosen und Einwegflaschen ab dem Jahr 2002 begegnet werden. Schließlich werden mit der von der Bundesregierung verabschiedeten Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Deponie-Verordnung) und der Verordnung über biologische Abfallbehandlungsanlagen die Entsorgungsvorgaben für die Kreise/kreisfreie Städte rechtsverbindlich festgelegt.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW am

Dienstag, den 08. Mai 2001 und

Mittwoch, den 22. August 2001

in der Geschäftsstelle des StGB NRW,

Kaiserswerther Str. 199/201 in

40474 Düsseldorf

das abfallrechtliche Fachseminar "Kommunale Abfallentsorgung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung".

Die Veranstaltung dauert von 9.30 Uhr bis ca. 15.30 Uhr. Das Fachseminar ist an kommunale Mitarbeiter in den Stadt-, Gemeinde und Kreisverwaltungen gerichtet, die sich mit dem Bereich der Abfallentsorgung beschäftigen. Zum anderen richtet sich das Seminar auch an Rats- und Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger. Ziel des Fachseminars ist es, die rechtlichen Vorgaben für die kommunale Abfallentsorgung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der aktuellen Gesetzgebung systematisch darzustellen, Problemstände zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten.

Im einzelnen ist folgender Seminar-Ablauf vorgesehen:

9.30 Uhr Begrüßung

9.35 Uhr Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung der Entsorgungspraxis und dem Landesabfallgesetz NRW

Referent: Ministerialrat Buch (MUNLV NRW)

10.20 Uhr Änderung und Erlaß von weiteren Produkt-Rücknahme-Verordnungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Verpackungsverordnung, Altbatterie-Verordnung, Altauto-Verordnung)

Referentin: Regierungsdirektorin Wender (MUNLV NRW)

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11.15 Uhr Kaffeepause

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11.30 Uhr Umsetzung der Deponie-Richtlinie der Europäischen Kommission in einer Deponie-Rechtsverordnung des Bundes

Referentin: Regierungsrätin Fransen (MUNLV NRW)

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12.15 Uhr Mittagspause

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13.15 Uhr Die aktuelle Rechtsprechung zu den Abfallüberlassungspflichten und die Folgen für die Erhebung der Abfallgebühren

Referent: Hauptreferent für Umweltrecht Dr. jur. Queitsch, StGB NRW

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14.15 Uhr Kaffeepause

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14.30 Uhr Die Durchsetzung der Abfallüberlassungspflichten aus der Sicht der unteren Abfallwirtschaftsbehörden

Referentin: Referentin Dr. jur. Rühl, Landkreistag NRW

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ca. 15.30 Uhr Ende der Veranstaltung

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Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt in Höhe von 250,00 DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Sobald die Anmeldung vorliegt, wird eine Rechnung mit der Bitte gestellt, den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der StGB NRW Dienstleistungs-GmbH zu überweisen (bitte nicht vorher überweisen). Nach Eingang der Seminargebühr wird eine Teilnahmebestätigung zugesandt. Sollten die Teilnahme am Seminar rückgängig gemacht werden müssen, wird bei Eingang der Absage bis 4 Wochen vor dem Seminardatum keine Stornogebühren erhoben. Bei Absagen nach der 4-Wochen-Frist wird 50 % des Unkosten-Beitrags erhoben. Bei Absagen nach 8 Tagen vor dem Seminartag ist eine Stornogebühr von 100 % des Unkostenbeitrags zu entrichten.
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen die Stornogebühren.

Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248), bei Fragen zum Programm erreichen Sie Herrn Hauptreferenten Dr. Peter Queitsch unter der Telefon-Nr. 0211/4587-237.

Az.: II

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