Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 84/2021 vom 01.02.2021

Fachinformation zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen veröffentlicht

Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 endete für alle Windenergieanlagen, die im Jahr 2000 oder zuvor in Betrieb genommen worden waren, der ursprüngliche 20-jährige Förderanspruch nach dem EEG. Sukzessive werden in den nächsten Jahren weitere Anlagen folgen; so Ende 2021 die im Jahr 2001 in Betrieb genommenen Windenergieanlagen, Ende 2022 die Neuanlagen aus dem Jahr 2002 usw. Im Zusammenhang mit dem Ende der regulären Förderung stellen sich eine Reihe Fragen, die nicht nur die Vergütung, sondern auch die öffentlich-rechtliche Genehmigung und die Flächennutzungs- und Betriebsführungsverträge, die in der Regel zunächst für einen 20-jährigen Betriebszeitraum konzipiert waren, betreffen. Auf all diese Fragen – was ist aus genehmigungsrechtlicher Hinsicht zu beachten, welche Verträge gilt es zu überprüfen und worauf ist dabei insbesondere zu achten, welche Rechte und Pflichten gelten nach dem EEG weiter und welche Optionen bestehen im Hinblick auf die Stromvermarktung – soll diese Kurzinformation erste Antworten geben.

Die Kurzinformation ist im Internet für unsere Mitgliedskommunen unter Fachinformation/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Windenergieanlagen abrufbar.

Az.: 20.1.4.1-002/001

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