Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 733/2020 vom 03.11.2020

FA Wind: Zubauanalyse Herbst 2020

Die Fachagentur Wind an Land hat ihre Analyse zur Ausbausituation der Windenergie am Land im Herbst 2020 veröffentlicht. Es handelt sich um eine Auswertung windenergiespezifischer Daten im Marktstammdatenregister für den Zeitraum Januar bis September 2020.

Der Umfang der neu genehmigten Windenergieleistung hat in den ersten neun Monaten erheblich zugelegt: 482 Windturbinen mit 2.027 Megawatt (MW) Leistung wurden bundesweit genehmigt – mehr als im gesamten Jahr 2019! Bemerkenswert sind die stark steigenden Generatorleistungen: Zwei Drittel der 2020 bislang genehmigten Windturbinen weisen mehr als 4 MW Leistung auf; ein knappes Fünftel sogar über 5 MW.

Auch die Inbetriebnahmezahlen stiegen bis Ende September deutlich im Vergleich zu 2019. Dennoch zählt der diesjährige Herbst zu den schwächsten der letzten 20 Jahre. 269 Anlagen mit 878 MW Gesamtleistung gingen in neun Monaten ans Netz. Damit liegt die installierte Neuanlagenleistung 70 Prozent über dem Herbst 2019 - aber eben auch fast 70 Prozent unterhalb des Durchschnitts nach jeweils drei Quartalen der davorliegenden fünf Jahre. Windturbinen wurden in allen Flächenländern in Betrieb genommen; die meisten davon in Nordrhein-Westfalen (45 WEA), gefolgt von Brandenburg (41 WEA) und Niedersachsen (32 WEA).

 Die Repowering-Quote liegt bislang bei 27 Prozent, der höchste Wert der letzten sechs Jahre.

Ende Oktober erreichte die neu in Betrieb genommene Windturbinenleistung 1.000 MW und könnte bis Jahresende noch bis auf rund 1.500 MW anwachsen.

Stillgelegt wurden in den ersten neun Monaten 117 Windturbinen mit 141 MW Leistung – 50 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2019. Trotzdem zeigt sich weiterhin (noch) kein Trend zu stark steigenden Rückbauten.

Die ausführliche Analyse zur Situation der Windenergie im Herbst 2020 kann unter www.fachagentur-windenergie.de (Rubrik: Veröffentlichungen / Publikationen / Zubauentwicklung) kostenlos abgerufen werden.

Az.: 20.1.4.1-002/001

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