Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 828/2023 vom 21.12.2023

FA Wind Newsletter Dezember 2023

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat ihren Newsletter 2023 – Ausgabe Dezember veröffentlicht. Neben weiteren Themen enthält diese Ausgabe folgende Schwerpunkte:

  • Erste Zwischenergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zu den Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz

    Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat die Bundesregierung u.a. das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) 2023 auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt u.a., dass bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Windenergiegebieten keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr notwendig ist. Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Genehmigungsbehörde auf Grundlage vorhandener Daten geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen in den Windenergiegebieten anordnen. Teilweise verpflichten die Genehmigungsbehörden Betreiber also zu Geldzahlungen. Die eingenommenen Mittel nutzt der Bund, um durch den Betrieb von Windenergieanlagen betroffene Arten zu erhalten. In der Praxis führen die im WindBG enthaltenen Regelungen zu vielen Fragen. Hier setzt ein Forschungsvorhaben an: Es hat das Ziel, die Neuregelungen einzuordnen und zu interpretieren, um so ihre Anwendung bei der Planung und der Genehmigung von Windenergieanlagen zu erleichtern. Im Rahmen des Projektes wurden bereits vier Kurzpapiere veröffentlicht, die sich konkret mit folgenden Themen auseinandersetzen: Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Windenergiegebieten, Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten, Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos sowie Sicherung des Erhaltungszustands in der artenschutzrechtlichen Ausnahme. Alle vier Papiere richten sich an Vertreterinnen und Vertreter in Planungs- und Genehmigungsbehörden und sind auf der Website der FA Wind abrufbar.
  • 3. Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses

    Im Oktober veröffentlichte der Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach dem EEG seinen dritten Bericht. Er enthält u.a. Ausbau- und Genehmigungszahlen zur Windenergie sowie Daten zur Flächenausweisung im Jahr 2022. Laut Bericht sind die in 2022 und 2023 beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien in den im Bericht verwendeten Daten noch nicht oder nicht vollständig sichtbar. Auf Basis des Berichts unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bis zum Jahresende zum Fortschritt des EE-Ausbaus.
  • Ergebnisdokumentation des Forschungsvorhabens ar4wind

    Das Forschungsprojekt ar4wind, an dem die FA Wind beteiligt war, hat getestet, inwieweit sich Anwendungen von Augmented Reality (AR) eignen, um geplante Windenergieanlagen zu visualisieren. Am Ende des 2023 abgeschlossenen Projektes steht der Prototyp einer App, der einsatzbereit ist, aber noch nicht bis zur Marktreife entwickelt wurde. Die App platziert die geplante Windenergieanlage als virtuelle Objekte in der Kameraansicht von mobilen Endgeräten. Zur Anwendung könnte sie insbesondere kommen bei Vertreter:innen von Kommunen, Regionalplanung, Prozessbegleitung und Projektentwicklung. Die Ergebnisdokumentation zum Projekt ist abrufbar unter https://ar4wind.de/.

Der Newsletter der FA Wind erscheint regelmäßig mit wichtigen Informationen zur Windenergie an Land und enthält aktuelle Berichte sowie Hinweise rund um wissenschaftliche, politische, rechtliche und technische Neuigkeiten. Er kann unter https://www.fachagentur-windenergie.de/veroeffentlichungen/newsletter/ kostenlos abonniert werden.

Az.: 20.1.4.1-002/001 ste

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